Antwort
Deine einzige pflicht als Parteimitglied besteht in der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen. Sinn macht es aber natürlich auf Mitgliederversammlungen zu gehen um zumindest beim "Spitzenpersonal" deines Ortsvereins mitreden zu können. "Auftauchen" tut diese Mitgliedschaft nirgends, außer du übernimmst ein Parteiamt und wirst dementsprechend auf der Homepage des Ortsvereins (oder welche Ebene auch immer) geführt.