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Antwort
Eine allgemeine Verkehrskontrolle darf auch rein stichpunktartig ohne konkretes Verdachtsmoment in der reinen Sichtung der Fahrweise durchgeführt werden .
Gründe dafür :
- Passt das Alter
- Sind die Papiere ( Fahrzeug / ABE und Versicherung ) stimmig und in Ordnung
- Könnte der Mensch trotz an sich unauffälliger Fahrweise ggf. doch Alkohol oder Drogen konsumiert haben ?