Wenn das Geld nicht spätestens bis 31.01 auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben wurde , gerätst Du automatisch ( erneut nach Fristverlängerung ) in Zahlungsverzug .

Dann können bei Einschaltung eines Inkassodienstes auf die aktuelle Hauptforderung durchaus noch mal etwa 45 bis 55 Euro Gebühren zzgl. Zinsen und 2,50 Euro für das erste Anschreiben des Inkassodienstes oben drauf kommen .

Wenn Du ein geregeltes Einkommen hast , dann solltest Du besser mal bei Deiner Bank anfragen , ob Du mit dieser Überweisung einmalig Dein Konto bis etwa 03.02 überziehen darfst . Wenn Du einen verständnisvollen Sachbearbeiter bei Deiner Bank hast , und Du den überzeugen kannst , so könnte er da durchaus auch mal bei einem reinen Guthabenkonto ein Auge zudrücken .

Dann zahlst Du für den Überziehungszeitraum halt noch mal etwa 15 % Überziehungszinsen anteilig .

Das Geld muss daher unbedingt bis spätestens 31.01 auf dem Konto des Gläubigers sein , und wenn danach bei weiterem Zahlungsverzug ein Inkasso eingeschaltet wird , so wird Dein Schufascore dadurch sinken . ( wenn das an die Auskunfteien gemeldet wird )

Sinkt Dein Schufa-Score zu weit ab , so wirst Du vermutlich zukünftig zunächst mal kaum noch was auf Rechnung bekommen , sondern meist nur noch auf Vorkasse .

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