Hier hat mal ausnahmsweise die Verbraucherzentrale Recht.
Die gern als Verkaufsargument viel benutzte, "wohlige Strahlung" hat erheblich eingrenzende Bedingungen.
Für die Wohligkeit ist die "empfangene" Strahlungsintensität ausschlaggebend: Diese nimmt einerseits, mit dem Quadrat der Entfernung des Auftreffens auf den menschlichen Körper ab, zudem sind entsprechend hohe Oberflächentemperaturen der Heizflächen erforderlich.
Dies geht zu 100%, bei Verwendung einer WP als Wärmeerzeuger, wirtschaftlich heftig in die Hose. Ein Groschengrab!