Du schreibst :

Ich bin 2019 ausgezogen habe [ ... ] Vermieterin meint meine Kaution einzubehalten bis zur Nebenkostenabrechnung die in december erfolgen sollte.

, womit sie in der Regel jegliche Differenz - Nachforderungen auf bereits von Dir vorgeleistete Nutzungsabschläge für Heizung und Nebenkosten verwirkt haben könnte .

Wann bist Du da genau eingezogen , und steht auch etwas im Vertrag , in welchen Intervallen Deine Vermetrin da jeweils die Jahresendabrechnung berücksichtigt ? Wenn ihr Jahresintervall z.B. stets von 01.01. bis 31.12 eines kalendarischen Jahres ginge , hätte sie Dir ( normalerweise ) spätestens am 31.12.2020 bereits eine Jahresendkostenabrechnung aus 2019 ( Ende Deines Mietverhältnisses ) vorlegen müssen .

Zudem hätte sie von Deiner Kaution grundlegend und vorläufig unter Vorbehalt nur diejenigen Anteile einbehalten dürfen , welche max. noch nachforderbare Differenzen aus der Jahresabschlussberechnung und etwaiger Instandsetzung der Wohnung in angemessenem Maße als vorläufige Deckung angemessen erscheinen könnten .

Wenn Du in 2018 / 2019 ( je nach exaktem Zeitraum Deines Mietverhältnisses dort ) also keine Mietschulden in Leistung Deiner vereinbarten Mietzahlungen angehäuft hattest , könnte Deine VM daraus jetzt Anfang 2022 mangels rechtzeitig vorgelegter Betriebskostenabrechnung schon keine Nachzahlungen mehr verlangen .

Bliebe also lediglich noch ein Nachweis ihrerseits darüber , was sie angemessen realistisch in die Instandsetzung des Wohnraumes investieren "musste" , wenn Du selbst das nicht zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe zurück an sie ( und ggf. mit Frist zur Nachbesserung ) selbst bereits erledigt hättest .

Die Vermieterin meint meine Kaution einzubehalten bis zur Nebenkostenabrechnung die in december erfolgen sollte.

Für Nachforderungs - Ansprüche aus der Nebenkostenabrechnung ist es für die Vermieterin m.W. inzwischen grundlegend schon zu spät , wenn das Mietverhätnis bereits 2019 endete .

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