In Zeiten von Corona arbeiten die meisten Zulassungsstellen nur mit Terminen, daher ist es zur Zeit ohnehin sehr schwierig.

  1. Trailer
  2. Kurzzeitkennzeichen aus dem Internet, dazu benötigst du eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) oder bei Fahrzeugen die zuletzt vor 2006 zugelassen wurden, eine Kopie des Fahrzeugbrief
  3. Rote Kennzeichen (so gut wie unmöglich zu bekommen)
  4. Genehmigte Fahrt mit nicht zugelassenen Fahrzeug gem. §10 Abs. 4 FZV für die Fahrt zum Zweck der TÜV Vorführung. Dazu bekommst du telefonisch unter Vorlage einer evb und Zuteilung von Kennzeichen die du dir prägen lassen musst, die Erlaubnis ein Kfz mit ungestempelten Kennzeichen im eigenen und dem daran direkt angrenzenden Zulassungsbezirk zum Zweck der TÜV Vorführung zu fahren. Steht das Kfz also im direkt an deinen Zulassungsbezirk angrenzenden Zulassungsbezirk, dann kannst Du das Auto mit Umweg über das TÜV Gelände nach hause fahren. Die TÜV Vorführung ist dabei nicht erforderlich, nur die Absicht das Kfz vorzuführen (zb zur Kaufberatung, Fahrzeugcheck usw.).
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