Antwort
Sollte ein Drogencheck gemacht werden, muss dich der Arbeitgeber vorab davon in Kenntnis setzen. Einfach so darf nicht danach geschaut werden, da es ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist.
Hilfreicher wäre es noch wenn du mitteilst um welche Ausbildung es sich genau handelt.