Ein Ausbildungszeugnis "verfolgt" einen bis zur Rente, weshalb man es sorgfältig prüfen und ggf. reklamieren, wenn darin (wie hier) formale und inhaltliche Fehler enthalten sind.

Abgesehen von dem schlechten Schreibstil, der offensichtlich aus der mangelnden Erfahrung des Zeugnisautors resultiert, sind aus meiner Sicht zumindest die folgenden Dinge zu reklamieren, um ein brauchbares, für den weiteren beruflichen Werdegang förderliches Ausbildungszeugnis zu bekommen:

° Die Überschrift darf niemals (!) unterstrichen sein - das bedeutet in der "geheimen" Zeugnissprache, dass sich der Autor von dem darunter Geschriebenen distanziert. Über diese Unzulässigkeit existieren sogar Arbeitsgerichtsurteile.

Anm.: Schon allein deshalb muss das Zeugnis reklamiert werden. Die Reklamation dieser Form der Überschrift bietet die Möglichkeit, auch noch andere Unzulänglichkeiten verbessern zu lassen.

° Der Passus bei der Bewertung des Verhaltens "Aufgrund seiner sehr aufgeweckten und freundlichen Art..." macht auf mich den Eindruck, als sollte hier eine gewisse vorlaute Art beschrieben werden. Dies sollte umformuliert werden.

° Im vorletzten Absatz heißt es: "Wir hätten ihn gern als Mitarbeiter übernommen.". Dies ist m.E. überflüssig, da es sich aus dem letzten Absatz ergibt.

Anm.: Immer dann, wenn Wiederholungen ausgesprochen werden, ist das Gegenteil gemeint.

° Der (für ein Zeugnis sehr wichtige) Schlusssatz ist ziemlich trocken gehalten, und sollte ebenfalls erweitert bzw. verbessert werden, z.B. durch die Formulierung "Wir danken Herrn xxx für seine gute Leistung..." / "... alles Gute und weiterhin viel Erfolg."

° Das Schriftbild des gesamten Zeugnisses sieht durch die vielen Absätze absolut schrecklich aus. Hier müssen Zusammenfassungen nach Sachthemen erfolgen. Dann passt der Text auch auf eine Seite.

==> Fazit: Hier gibt es noch viel zu tun...

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