Antwort
Ja, das Hausverbot zählt.
Da der Bademeister bzw. Vertreter des Bademeisters das Hausrecht haben, kann er Leuten auch Hausverbot erteilen.
Wenn du das Hausverbot für die Dauer von 1 Jahr missachtest, kann er dich wegen Hausfriedenbruch anzeigen. (Falls er dich wiedererkennt)