Onlinezulassung hat nichts mit dem Fahrzeughalter selbst zu tun, sondern nur mit der letzten Zulassung. Je nachdem ob noch Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II vorliegt. Darüber hinaus ist ein Ausweislesegerät erforderlich und die betreffende Zulassungsstelle muß das Verfahren anbieten. Soweit ich weiß, ist das Verfahren noch nicht flächendeckend installiert. Ebenso die Möglichkeit bei deiner zuständigen Stadtverwaltung Fahrzeuge zuzulassen. Schnelle Alternative dürfte wohl nur das Kurzzeitkennzeichen sein, dass auch aus anderen Zulassungsbezirken stammen darf, bei denen es möglicherweise ohne Termin zu bekommen ist.

Ansonsten Zulassungsstelle anrufen und nach Wahrnehmung eines Terminausfalls fragen.

...zur Antwort