Wichtig ist da zunächst mal die Frage , ob Ihr einen klar definierten Mietvertrag habt , aud dem dann auch nachvollziehbar die zu vorentrichtenden NK - Anteile hervor gehen pro Haushalt in der WG .
Bei bedarfsorientierten Teilverbräuchen wie Wasser , Müll oder Heizung kann ohne Einzelverbrauchserfassung auch pauschal ein Kostensplitting von 50 / 50 oder 25 / 75 vertraglich vereinbart werden / worden sein auf den Gesamtverbrauch .
Da spielt es dann keine Rolle , wer aus der Mietergemeinschaft an wie vielen Tagen in der Woche / pro Jahr im Mittel in den angemieteten Wohnräumen tatsächlich anwesend ist / war .
Soweit mal grob und allgemein ohne die exakte Wohnsituation im gesamten Haus und den Grnd der Nachzahlung ( wofür genau ) zu kennen .