Antwort
Außerorts wird es in der Schweiz ab vorwerfbaren 30 KM/h auf Landstraßen , und ab 35 zu viel auf Autobahnen eine schwere Widerhandlung mit 3 Monaten Entzug der Lenkerlaubnis + ( vermutlich ) einem hohen Bußgeld .
Bei Lenkerlaubnissen auf Probe verlängert sich die Probezeit zudem um ein Jahr , und eine weitere Wiederhandlung innerhalb der PZ würde dann zu einer Erlöschung der Lenkerlaubnis zur Probe führen . Eine neuerliche LE zur Probe könnte dann frühestens nach einem Jahr erneut erworben werden .