Antwort
Ich kann mir nicht vorstellen das der Staat eine private Party verbieten kann, die in einer privaten Hütte, 15 Min. entfernt statt findet und bei der Niemand belästigt wird.
Ist die Schweiz säkular oder laizistisch?
Wenn ja, dann geht es dem Staat überhaupt nichts an.
In dem Gesetzestext heißt es unter anderem:
. . . die die Ruhe ernsthaft stören . . .
wessen Ruhe stört man in einer weit entfernten Hütte?