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Antwort
Das ist ein Gutschein vom Jobcenter (ausgestellt vom Sachbearbeiter), mit dem man leichter Jobs findet und mit dem man gefördert wird vom Amt. Kriegt man meist bei ALG I und wird heute oft verlangt von Arbeitsvermittlern bspw. Bei ALG II hingegen ist es eine Kann-Leistung des Sachbearbeiters und da bekommt man ihn nicht notwendigerweise, obwohl er eigentlich nötig wäre. Ansonsten ist dies auch eine Hilfe zur Wiedereingliederung in den 1. Arbeitsmarkt (oder sollte es sein).