Antwort
Du darfst auf jedem Privatgelände das nicht öffentlich genutzt wird, austoben.
Bauernhof mit entsprechenden Flächen mit Erlaubnis des Eigentümers kein Problem.
Öffentlich genutztes Privatgelände (zb Supermarktparkplatz) müsste abgesperrt werden.
Den Platz ohne Genehmigung, außerhalb der Geschäftszeiten abzusperren wäre Hausfriedensbruch, somit erst nach Platzverweis eine Straftat, das austoben auf abgesperrten Gelände dagegen erlaubt, selbst wenn es unter gleichzeitigem Hausfriedensbruch geschieht. Aber genau hinsehen was erlaubt ist und was nicht, auch ein aufgestelltes Schild genügt um unerlaubter Benutzung zu wiedersprechen und dagegen zu verstoßen kann bereits als Hausfriedensbruch bestraft werden.