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Antwort
Nach Deiner Beschreibung handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche, auch wenn diese direkt am Haus liegt. Eine Nutzung als Freizeitgrundstück ist wohl möglich, solange auf diesem Grundstück keine Bauten errichtet werden. Genaueres erfährst Du bei dem zuständigen Baumt der Gemeinde.