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Grundlegend wäre hierbei erst einmal zu hinterfragen , ob Du tatsächlich "Sozialhilfe" , oder "ALG II" bekommst , denn bei "Sozalhilfe" wird das mit den abzugsfähigen Zusatzaufwendungen bei Erwerbseinkommen etwas anders gehandhabt als beim ALG II .
Siehe dazu hier zur "Sozialhilfe" :
https://www.betanet.de/sozialhilfe-einkommen-und-vermoegen.html
( Link aus 2020 , kann 2022 in einigen Details ggf. abweichen )
Beim ALG II wäre es hingegen bei Bildung einer Bedarfsgemeinschaft grob über den Daumen so , daß Dein Partner ein ungefähres Einkommen ( vereinfacht mal "netto" zur Abschätzung ) von etwa :
- 90% der ( derzeitigen ) Regelleistung für Erwachsene
- 50% der Wohnungsmiete + NK und Heizung
- 100 Euro Grund-Freibetrag bei Erwerbseinkommen
- zzgl. 20% Freibetrag auf jeden Euro > 100 bis 1000** Euro beim Einkommen
- zzgl. 10% Freibetrag auf jeden Euro > 1000 bis 1200** Euro beim Einkommen .
- ggf. zzgl. bis etwa 30-35 Euro Sonderpauschale für bestimmte Zusatzversicherungen .
Erst wenn er mit seinem Verdienst über der ungefähren Summe liegt , wird Dir mehr als die grundlegenden 50% der Mietkosten von Deiner Leistung gekürzt .