Grundlegend wäre hierbei erst einmal zu hinterfragen , ob Du tatsächlich "Sozialhilfe" , oder "ALG II" bekommst , denn bei "Sozalhilfe" wird das mit den abzugsfähigen Zusatzaufwendungen bei Erwerbseinkommen etwas anders gehandhabt als beim ALG II .

Siehe dazu hier zur "Sozialhilfe" :

https://www.betanet.de/sozialhilfe-einkommen-und-vermoegen.html

( Link aus 2020 , kann 2022 in einigen Details ggf. abweichen )

Beim ALG II wäre es hingegen bei Bildung einer Bedarfsgemeinschaft grob über den Daumen so , daß Dein Partner ein ungefähres Einkommen ( vereinfacht mal "netto" zur Abschätzung ) von etwa :

- 90% der ( derzeitigen ) Regelleistung für Erwachsene

- 50% der Wohnungsmiete + NK und Heizung

- 100 Euro Grund-Freibetrag bei Erwerbseinkommen

- zzgl. 20% Freibetrag auf jeden Euro > 100 bis 1000** Euro beim Einkommen

- zzgl. 10% Freibetrag auf jeden Euro > 1000 bis 1200** Euro beim Einkommen .

- ggf. zzgl. bis etwa 30-35 Euro Sonderpauschale für bestimmte Zusatzversicherungen .

Erst wenn er mit seinem Verdienst über der ungefähren Summe liegt , wird Dir mehr als die grundlegenden 50% der Mietkosten von Deiner Leistung gekürzt .

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