Antwort
ja, dürfen sie, oder es zumindest veranlassen falls Gefahr für Leib und Leben besteht. Das hat nicht mal was mit dem Kindschaftsverhältnis zu tun, das können sie bei jeder Person denen sie in ausreichendem Vertrauensverhältnis stehen, egal wie alt diese Person ist. Ob das Anliegen allerdings berechtigt ist, kann nur ein Arzt feststellen.