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Antwort
da der Rettungswagen ja nicht unverrichteter Dinge davon gefahren ist und kein grober Unfug vorliegt, wirst du keine Kosten tragen müssen, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass du als Laie die Sachlage nicht einschätzen kannst. Da sie ja auch mitgefahren ist, ist der Fall erledigt.