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Ein uralt Thema, welches Gutachter wie mich und auch Gerichte dauerhaft beschäftigen.
Mieter schieben das auf unzureichende Bausubstanz, Vermieter dagegen auf ungenügendes Heizen und Lüften.
Beides ist zutreffend, da hier ein signifikanter Zusammenhang besteht. Je schlechter die Bausubstanz, je mehr muss Geheizt und Gelüftet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden, je höher aber auch die Verbrauchskosten.
Mieter müssen sich allerdings meist einen Vorwurf machen lassen: Ungenügende Fachberatung vor Anmietung!
Bei schlechter Bausubstanz sind die Kaltmieten entsprechend niedrig. Die „zweite Miete“ = Heizkosten jedoch unbekannt hoch. Daran ändert der nunmehr eingeführte Energieausweis leider nichts, da dieser auf normierten Randbedingungen beruht und daher nur für qualitative Vergleiche, nicht aber für quantitative, tatsächliche Verbrauchskosten geeignet ist.
Um es mal deutlich auf den Punkt zu bringen: Die Anmietung einer ggf. baupysikalischen Schrottimmobilie ist die freie Willensentscheidung des Anmieters.