Diese Frage lässt sich pauschal absolut nicht beantworten, denn das wäre pure Hellseherei bzw. Rätselraten.

Ist die Planung des Baukörpers weitesgehend abgeschlossen, führe ich zunächst eine Grundlagenermittlung durch.
Danach lassen sich die Bedarfe an Leistung bzw. Energie für Heizung u. WW ermitteln.
Danach wird dann das Technische System ausgewählt und die Anlage dimensioniert. Hiermit lassen sich anschließend die späteren Verbräuche relativ exakt ermitteln.

Größte Vorsicht ist bei GUI/GÜ/BT Objekten angebracht, da hier auf diese notwendigen Dimensionierungen meist verzichtet wird, was später zu mitunter erheblich überhöhten Verbräuchen führt. Bei freien Planungen gilt Vergleichbares.

In die Verträge stets Kennzahlen für die Energieeffizienz aufnehmen. Z.B. die Anlagenaufwandszahl. WMZ für Hzg u. WW einbauen, damit die Anlagenaufwandszahl im späteren Betrieb ermittelt werden kann.
Damit lassen sich die Verbräuche später auch exakt bewerten. Bei Nichteinhaltungen bestehen dann Sanktionsmöglichkeiten gegenüber dem Vertragspartner (Verursacher).

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