Entsäuerung mit Calciumcarbonat (CaCO3): Hierbei wird die berechnete Menge Calciumcarbonat in die gesamte Weinmenge eingerührt. Dabei wird Kohlensäure (CO2) freigesetzt. Entsprechenden Steigraum berücksichtigen! Bei diesem Verfahren wird lediglich die Weinsäure entfernt. Beispiel: ein Wein besitzt einen Weinsäuregehalt von 3,5 g/l. Es könnten dann maximal 3 g/l Weinsäure entfernt werden, da gesetzlich ein Mindestgehalt von 0,5 g/l Weinsäure enthalten sein muss. In der Praxis wird man wegen des Weinsteinausfalls eher 1 g/l Endweinsäuregehalt anstreben müssen. Der Entsäuerungsumfang wird somit von 3 auf 2,5 g/l reduziert. Zur Ausfällung von 1 g/l Weinsäure werden 0,67 g/l Kalk benötigt. <http://www.dlr.rlp.de/internet/global/themen.nsf/ALL/E08E148EC734DF24C12574F7002E8827?OpenDocument>
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