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Entscheidend ist, dass sie wie du schreibst selber sofort raus möchte. Kinder und Jugendliche, die selber um Inobhutnahme bitten, werden auch in Obhut genommen. Allerdings darf das Jugendamt dies ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten nur für 24 Stunden. Danach müssen die entweder ihr Einverständnis geben oder das Jugendamt wird - wenn es ausreichend Gründe dafür sieht - das Familiengericht hinzuziehen.