Folgende Situation:
Ich fahre auf einer normalen, geraden Landstrasse mit durchgezogener Linie. Nun habe ich einen Radfahrer vor mir. Da die Fahrbahn nicht so breit ist, könnte ich beim Überholen den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1.50 m nicht einhalten, höchstens ich fahre über die durchgezogene Linie. Weit und breit kein Verkehr in Sicht. Nur der Radler und ich...
Dürfte ich nun juristisch betrachtet die Linie trotzdem überfahren und überholen, oder muss ich die gesamte Strecke hinter dem Radfahrer bleiben, bis die Umstände sich ändern?