Google sagt: "Die Polizei kann die Feststellung, dass Daten nicht mehr erforderlich sind, aufgrund der genannten Prüffristen oder aus „Anlass einer Einzelfallbearbeitung“ treffen.
Das bedeutet, dass der Betroffene mit einem Antrag an die Polizeibehörde eine Löschung herbeiführen kann. Die Polizei muss unabhängig von den allgemeinen Prüffristen auf Antrag entscheiden, ob weiter ein Rechtsgrund für die Speicherung besteht oder ob eine Löschung erfolgen soll.
Der Antrag ist bei der Polizeibehörde zu stellen, die die Daten gespeichert hat. Sie entscheidet über die Löschung auch bei Dateien, auf die mehrere Behörden Zugriff haben."
Zum nachlesen: https://www.jasperprigge.de/antrag-auf-datenloeschung-bei-der-polizei/