Hinterzieht man automatisch Steuern wenn der Exporteur einen zu niedrigen Wert deklariert?
Ich habe eine Frage. Ich weiß dass es Praxis bei vielen Exporteuren aus dem asiatischen Raum ist, Exportsendungen als "Gift" und mit einem niedrigen Warenwert zu deklarieren.
Nehmen wir nun folgendes an:
Person A kauft Socken für 120€ aus China. Der Versender deklariert den Wert auf 25$, wodurch die Ware aufgrund des niedrigen Warenwertes zoll und EinfuhrUST frei wäre. Der Zollbeamte schätzt den deklarierten Wert als wahr ein und lässt das Paket zum Adressaten weiterleiten.
Bis jetzt hat Person A noch kein Rechtsvergehen gemacht, da Person A ja nicht wusste dass der Wert so niedrig deklariert wurde. Um auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, müsste Person A nun eine Nachverzollung unternehmen? Ist das richtig?