NEIN! Bringsperren sind meisst nicht Teil des schriftlichen Betreuungsvertrages. Kindergärten sind Serviceeinrichtungen und die Erzieher sind Dienstleister. Anders als in Schulen gibt es keine Kitapflicht und somit auch keine festen Anwesenheitszeiten sonden Öffnungszeiten, zu denen ein Kind jederzeit gebracht und abgeholt werden kann. Ich arbeite in der Berliner Senatsverwaltung für Bildung- Jugend und Sport und weis das deswegen ganz genau, zumindest für das Land Berlin. Erzieherinnen müssen sich in den Gruppen so organisieren, dass eine Annahme des Kindes jederzeit möglich ist. Bei Ausflügen muss die Nachbargruppe dann halt einspringen. Aber eine telefonische Absprache macht in jedem Fall Sinn!
Beste Grüße!