Was haben denn in letzter Zeit viele mit dem Thema 'Minderjärige', das ist schon recht ungewöhnlich. Ohne hier eine Rechtsberatung durchführen zu wollen oder zu können, die folgenden Zeilen stellen ausschließlich meine Meinung dar: der Beförderungsauftrag mit dem Taxi ist genauso reglemetiert wie alle anderen Verträge mit Minderjährigen auch, s.a. "Genehmigung, Zustimmung" und im Übrigen sei auch auf den "Taschengeldparagraph" (110 BGB) verwiesen. Jetzt aber mal in der Praxis: Welcher Taxifahrer wird denn die Beförderung eines 15-jährigen des nächtens mit der Begründung ablehnen, er sei zu jung? Das ist doch wirklich nur Theorie und bar jeder Vernunft. Im Gegenteil, die Taxibranche propagiert ja immer, wenn man sicher von A nach B kommen möchte, soll man mit dem Taxi fahren und das ist auch genau richtig so - von daher würde sie sich auch selbst ins Knie schießen, wenn derart gelagerte Fahrten abgelehnt werden würden.
Gruß, Uwe www.taxi.de