Die Geschichte mit dem Taxitarif ist eine nicht ganz triviale Angelegenheit, man merkt das immer wieder an Fragen, die auf dieser Plattform hier reichlich gestellt werden.Man muss beim Taxifahren unterscheiden, ob eine Fahrt vom oder ins Plichtfahrgebiet geht, oder dieses tangiert. Tut sie nichts davon, gelten andere Regeln. Bei Fahrten vom, ins oder bei Tangierung des Pflichtfahrgebiets (man spricht dabei von "innerhalb des Pflichtfahrgebiets") gilt der Taxitarif nach der für das Pflichtfahrgebiet festgelegten Tarifordnung. Das Pflichtfahrgebiet ist die Stadt/Gemeinde, in der das Taxiunternehmen seinen Betriebssitz hat. Bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrgebiets ist die Anfahrt in die Grundgebühr einkalkuliert. Du zahlst daher hier keine Anfahrt oder Rückfahrt oder was auch immer separat, das alles ist bereits im Taxitarif beinhaltet. Die Fahrpreise für Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebiets sind FREI verhandelbar, hier gilt die Tarifordnung nicht und Du kannst mit dem Taxifahrer verhandeln was Du willst. Die Tarifordnung bzw. insbes. in diesen Fällen relevanter Teil ist natürlich der Preis pro km, der dient sicherlich als Basis für die Verhandlungen. Aber letztendlich handelt Taxifahrer und Fahrgast den Preis frei aus, wobei natürlich der Taxifahrer auch einfach sagen kann "zu dem Preis fahre ich nicht", das ist sein gutes Recht, wenn z.B. andere Faktoren wie Geschäftsgang innerhalb des Pflichtfahrgebiets, Witterungsverhältnisse etc. eine tragende Rolle spielen.
Einen Überblick über ungefähre Taxipreise findest Du bei uns unter http://www.taxi.de/taxikostenrechner-taxitarife-taxipreise.html.Gruß, Uwe
Hallo,
die Frage wird relativ häufig hier gestellt und die Antwort ist eigentlich immer die gleiche. Du brauchst für die Ausstellung des P-Scheins ein Mindestalter von 21 Jahren weil es im Gesetz steht, die Ausführung von monikafoo stellt das auch ganz gut dar. Das Mindestalter ist aber nur eine Voraussetzung neben Gesundheitsprüfung, Erbringen eines Führungszeugnisses etc., die genauen Voraussetzungen für den Taxischein findest Du bei uns unter http://www.taxi.de/infos/1/taxi-informationen.html. Insbes. die Ortskenntnisprüfung ist - je nach Umfang des Pflichtfahrbereichs bzw. Stadt oder Gemeinde, wo Du den Taxischein machen möchtest - sicherlich ein Thema, das sich bzgl. des Lernes länger hinziehen wird. Nachdem es auch keinen Ablauf der Gültigkeit einer bestandenen Ortskenntnisprüfung gibt, kannst Du diese selbstverständlich auch vor deinem 21. Lebensjahr ablegen, so dass Du hier gut vorarbeiten kannst.
Gruß, Uwe
Hier findest Du alle relevanten Infos für den Taxischein: http://www.taxi.de/infos/1/taxi-informationen.html.>
Gruß, Uwe
Die Antwort muss lauten: weil es im Gesetz steht. Gesetze erheben keinen Anspruch auf Logik, sie gelten einfach unabhängig davon. Wenn Du daran etwas ändern möchtest, gehe in die Politik.
Alle Voraussetzungen für den Taxischein findet Ihr übrigens bei uns auf der Website unter http://www.taxi.de/infos/1/taxi-informationen.html.>
Gruß, Uwe
Um diese Frage zu beantworten muss man kurz erklären, wie der Taxi-Fahrpreis ermittelt wird. Dieser setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr, einer Gebühr pro gefahrenem Kilometer und einer Gebühr für sog. Wartezeit (z.B. wenn das Taxi im Stau steht). An dieser Stelle ist es auch Zeit, mit einem weit verbreiteten Irrtum aufzuräumen: der Taxameter zählt entweder Kilometer oder Zeit, aber niemals beides zusammen. Geschichten über teuere Taxifahrten, weil der Taxifahrer "so langsam" gefahren ist, gehören ins Reich der Erfindungen.
Nun gibt es keinen deutschlandweit einheitlichen Taxitarif, die Betriebssitzgemeinde legen ihre Tarife selbst und in unterschiedlicher Höhe fest, so dass es ca. 500 verschiedene Taxitarife in Deutschland gibt.
Der Taxifahrer ist an diese festegelegten Taxitarife nur bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrbereichs seiner Betriebssitzgemeinde gebunden - bei Fahrten darüber hinaus sind die Taxi-Fahrpreise frei verhandelbar, was die Berechnung von Taxifahrten vorab nicht einfacher macht.
Wir versuchen es hier dennoch und zwar mit der theoretischen Annahme eines einheitlichen Taxitarifs mit einer Grundgebühr von EUR 2,30, einer Kilometergebühr von EUR 1,70 und der Berücksichtigung der Verkehrslage/Wartezeit mit einer Pauschale in Höhe von 10% des Fahrpreises. Ebenso wird angenommen, dass die berechnete Route auch wirklich passierbar ist. Die Ergebnisse finden Sie unter <a href="http://www.taxi.de/taxikostenrechner-taxitarife-taxipreise.html" target="_blank">http://www.taxi.de/taxikostenrechner-taxitarife-taxipreise.html</a>.
Gruß, Uwe
Hi,
wow - die Frage ist echt gut und ich glaube die Antwort kennt niemand. Erste Adresse für diese Frage ist neben uns (www.taxi.de) der Bundeszentralverband Personenverkehr in Frankfurt (BZP). Ich denke aber, das ist nirgendwo verzeichnet. Als erstes braucht es eine Definition der 'Taxizentrale'. Meinst Du damit Zusammenschlüsse von Taxiunternehmen zu Genossenschaften o.ä.? Dann wäre das Genossenschaftsregister evtl. noch eine Anlaufstelle, ich weiß aber nicht, ob es davon überhaupt ein zentralisiertes, deutsches gibt. Oder meinst Du mit Zentrale Auftragsvermittlung z.B. via Funk? Dann hast Du ganz schlechte Karten, eine Zahl herauszufinden, denn jedes Unternehmen kann eine eigene Auftragsvermittlung einrichten, ohne dies irgendwo kunzutun (naja, die Lizenzen für den Betriebsfunk müssen natürlich beantragt werden -> Bundesnetzagentur, aber von denen bekommst Du sicherlich keine Infos).
Gruß, Uwe
Ich bin zwar auch versucht einfach zu schreiben: schau bei uns nach auf www.taxi.de/taxikostenrechner-taxitarife-taxipreise.html,
aber die Frage ist gar nicht so ohne. in einer Unternehmerprüfung für Taxiunternehmer wollte ich die nicht haben. Man muss nämlich mit verschiedenen MwSt-Sätzen rechnen, da die Fahrt bis zur Grenze mit dem deutschen und ab da mit dem Schweizer MwSt.-Satz zu versteuern ist. Wobei man auch auf der deutschen Seite aufpassen muss, da der "normalerweise" ermäßigte MwSt.-Satz für Taxifahrten von 7% hier nicht anzuwenden ist, weil die Fahrt über das Pflichtfahrgebiet hinausgeht und 50 km überschreitet, was in der Folge den Fahrpreis erhöht, da die nicht im Taxitarif eingerechnete USt.-Differenz noch aufzuschlagen ist. Summa summarum würde ich mehr als EUR 100 dafür veranschlagen, wobei der Fahrpreis auf der anderen Seite natürlich (weil die Fahrt über den Pflichtfahrbereich hinausgeht) mit dem Fahrer frei verhandelbar und er nicht an den Taxitarif gebunden ist, und die EUR 100 wahrscheinlich eine gute Verhandlungsgrundlage sind.
, , ,
Taxitarife in Deutschland sind schon fast eine Wissenschaft für sich, da jede Stadt/Gemeinde eine Art "Tarifautonomie" besitzt. Mehr Infos zum Taxitarif und natürlich auch einen Rechner für die Näherung der Kosten (mehr ist einfach nicht drin, da auch von situationsbezogenen Komponenten abhängig) findest Du bei uns unter www.taxi.de/taxikostenrechner-taxitarife-taxipreise.html.
Gruß, Uwe
Hallo,
ei - ganz schon daneben gegriffen.:-)
Genehmigte Fahrzeuge im
Taxiverkehr: 49.992
Mietwagenverkehr: 29.898
(Stand 2008)
Quelle: http://www.bzp.org/information/info_strukturdaten.htm
Da verweise sogar ich auf den BZP, der hat definitiv die genauesten Daten.
Gruß, Uwe
taxi.de
Was haben denn in letzter Zeit viele mit dem Thema 'Minderjärige', das ist schon recht ungewöhnlich. Ohne hier eine Rechtsberatung durchführen zu wollen oder zu können, die folgenden Zeilen stellen ausschließlich meine Meinung dar: der Beförderungsauftrag mit dem Taxi ist genauso reglemetiert wie alle anderen Verträge mit Minderjährigen auch, s.a. "Genehmigung, Zustimmung" und im Übrigen sei auch auf den "Taschengeldparagraph" (110 BGB) verwiesen. Jetzt aber mal in der Praxis: Welcher Taxifahrer wird denn die Beförderung eines 15-jährigen des nächtens mit der Begründung ablehnen, er sei zu jung? Das ist doch wirklich nur Theorie und bar jeder Vernunft. Im Gegenteil, die Taxibranche propagiert ja immer, wenn man sicher von A nach B kommen möchte, soll man mit dem Taxi fahren und das ist auch genau richtig so - von daher würde sie sich auch selbst ins Knie schießen, wenn derart gelagerte Fahrten abgelehnt werden würden.
Gruß, Uwe www.taxi.de
Das ist keine Rechtsberatung, der nun folgende Abschnitt stellt lediglich meine Meinung dar.
Oberste Priorität in Sachen "Beförderungsbedingungen Taxi" hat das Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dort ist im §51 Abs. 1 geregelt, dass die Landesregierungen durch Rechtsverordnung u.a. die Beförderungsbedingungen für den Taxenverkehr selbst festsetzen können. Ergo gibt es im deutschen Lande schon mal eine Menge verschiedener derartiger Regelungen. Oftmals findet man nun in diesen Rechtsverordnungen - in denen BTW auch der Taxitarif festgeschrieben wird - Formulierungen, die den Transport von Tieren insbes. Hunden regeln, z.B. "Hunde und Kleintiere dürfen mitbefördert werden" oder "Für Gepäck, Tiere ... werden keine Gebühren erhoben" oder "Blindenhunde sind stets zu befördern". Oftmals wird auch dort festgeschrieben, dass der Taxifahrer z.B. Einzelhinweise bei der Beförderung von Tieren geben kann, die einer Verschmutzung des Fahrgastraums vorbeugen. Das kann z.B. sein, dass er bestimmt, dass ein Hund nur auf einer Decke zu befördern ist. In der Regel wird das auch von der Größe des zu befördenden Hundes abhängen, ein "Handtaschenformat" wird sicherlich anders behandelt als eine deutsche Dogge. Grenze der Hundebeförderung ist jedoch stets die "betriebliche Sicherheit", zu deren Einhaltung der Taxifahrer verpflichtet ist, d.h. er ist zur Gefahrenabwehr berechtigt und verpflichtet. In der Praxis heißt das, wenn der Taxifahrer keinen nicht angeleinten Kampfhund im Fahrzeug duldet, dann muss er das auch nicht und kann dessen Beförderung ablehenen. Es ist von daher immer gut, bei der Bestellung des Taxis schlicht und einfach auf die Hundebeförderungsabsicht hinzuweisen, um eventuell bestehende Restriktionen dabei gleich zu erfahren und am Ende nicht dumm da zu stehen.
Gruß, Uwe
http://www.taxi.de
Woher bzw. aus welcher 'Prüfung' stammt denn diese Frage?
Gruß, Uwe www.taxi.de
Ich schließe mich quasi meinem Vorredner Masani/Friedhelm an, möchte aber noch eine Ergänzung hinzufügen: im Gegensatz zu allen möglichen Gewerbearten gibt es im Taxigewerbe keine "freie Marktwirtschaft", sondern eine staatliche Regulierung der Preise im Pflichtfahrbereich der jeweiligen Taxikonzession in Form der sogenannten Tarifordnungen, d.h. der Taxiunternehmer kann für den überwiegenden Teil seiner Dienstleistung die Preise nicht kalkulieren, sondern muss damit leben, was der Staat für angemessen hält. Die Folge davon kann jetzt jeder selbst absehen: zwar werden die Tarifordnungen immer wieder an steigende Beschaffungspreise angeglichen, jedoch hinkt dieses System der Wirklichkeit permanent hinterher, wie es immer der Fall ist, wenn der Staat seine Finger im Spiel hat. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das Taxigewerbe sind nicht zu unterschätzen, das Überleben als Taxibetrieb ist nicht wirklich einfach.
Gruß, Uwe
http://www.taxi.de
Taxiquittungsblöcke kannst Du am besten bei Taxi Fashion bestellen. Die Lieferung erfolgt bundesweit. Du kannst gegen einen kleinen Pauschalpreis sogar einen individuellen Aufdruck (Name und Anschrift des Taxi-Unternehmens, Steuernummer) auch bei kleinen Stückzahlen mitbestellen. Der Link direkt zu den Taxiquittungen lautet http://www.taxi-fashion.com/de/Taxi-Zubehoer/Taxi-Quittungsbloecke.html.
Gruß, Uwe
Leider schreibst Du nicht, für welche Stadt Du den Taxischein machen möchtest. In größeren Städten bietet/bieten die ansässige(n) Taxizentrale(n) meist Vorbereitungskurse an, in welchen u.a. auch systematisch die Ortskunde erlernt wird. Diese Taxizentrale(n) ist/sind meist Anlaufstelle Nr. 1 in Sachen Taxischein-Prüfun, auch wenn sie keine Vorbereitungskurse anbieten, weil z.B. der zu erlernende Bezirk relativ klein ist, so wissen die meistens am besten bescheid, mit welchem Lernaufwand auch natürlich zeitlich gesehen, man für die Prüfung rechnen muss.
Gruß, Uwe
www.taxi.de
Der Taxitarif setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr, einer Gebühr pro gefahrenem Kilometer und einer Gebühr für sog. Wartezeit (z.B. wenn das Taxi im Stau steht). An dieser Stelle ist es auch Zeit, mit einem weit verbreiteten Irrtum aufzuräumen: der Taxameter zählt entweder Kilometer oder Zeit, aber niemals beides zusammen. Geschichten über teuere Taxifahrten, weil der Taxifahrer "so langsam" gefahren ist, gehören ins Reich der Erfindungen. Nun gibt es keinen deutschlandweit einheitlichen Taxitarif, die Betriebssitzgemeinden legen ihre Tarife selbst und in unterschiedlicher Höhe fest, so dass es ca. 500 verschiedene Taxitarife in Deutschland gibt. Der Taxifahrer ist an diese festegelegten Taxitarife nur bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrbereichs seiner Betriebssitzgemeinde gebunden - bei Fahrten darüber hinaus sind die Taxi-Fahrpreise frei verhandelbar, was die Berechnung von Taxifahrten vorab nicht einfacher macht.
Einen Kostenrechner für Deine Taxifahrt findest Du unter http://www.taxi.de/taxikostenrechner-taxitarife-taxipreise.html. Aufgrund des vorher genannten kann dieser aber auch nur als Näherung angesehen werden.
Gruß, Uwe
Der Taxitarif setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr, einer Gebühr pro gefahrenem Kilometer und einer Gebühr für sog. Wartezeit (z.B. wenn das Taxi im Stau steht). An dieser Stelle ist es auch Zeit, mit einem weit verbreiteten Irrtum aufzuräumen: der Taxameter zählt entweder Kilometer oder Zeit, aber niemals beides zusammen. Geschichten über teuere Taxifahrten, weil der Taxifahrer "so langsam" gefahren ist, gehören ins Reich der Erfindungen. Nun gibt es keinen deutschlandweit einheitlichen Taxitarif, die Betriebssitzgemeinden legen ihre Tarife selbst und in unterschiedlicher Höhe fest, so dass es ca. 500 verschiedene Taxitarife in Deutschland gibt. Der Taxifahrer ist an diese festegelegten Taxitarife nur bei Fahrten innerhalb des Pflichtfahrbereichs seiner Betriebssitzgemeinde gebunden - bei Fahrten darüber hinaus sind die Taxi-Fahrpreise frei verhandelbar, was die Berechnung von Taxifahrten vorab nicht einfacher macht.
Einen Kostenrechner für Deine Taxifahrt findest Du unter http://www.taxi.de/taxikostenrechner-taxitarife-taxipreise.html. Aufgrund des vorher genannten kann dieser aber auch nur als Näherung angesehen werden.
Gruß, Uwe
Hallo,
guck mal hier: http://www.taxi.de/infos/1/taxi-informationen.html. Ich habe mich wirklich bemüht, alles zu diesem Thema zu schreiben.
Gruß, Uwe
Schau mal bitte unter http://www.taxi.de/infos/2/taxi-informationen.html, dort findest Du auch eine Literaturempfehlung zum Thema "Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer". Wenn Du dem Link folgst, bietet Dir Amazon noch 2 oder 3 Empfehlungen, die auch nicht schlecht sind. In der Regel bietet Deine zuständige IHK aber Kurse für die Vorbereitung zu dieser Prüfung an, das dürfte für den Neueinsteiger der "einfachste Weg" sein. Der Prüfungsstoff setzt sich im Wesentlichen zusammen aus PBefG, BOKraft und Betriebswirtschaft (stark verallgemeinert). Wenn Du also schon zig Jahre Berufserfahrung in der Führung von Geschäften hast und "nur" noch die für das Taxi- und Mietwagenunternehmen spezifischen Inhalte lernen musst, bekommt man es auch ohne den Kurs hin (so habe ich die Prüfung z.B. gemacht). Wenn Du allerdings auch BWL-mäßig Anfänger bist, wirst Du nicht ohne auskommen.
Gruß, Uwe
Die Kosten Deiner möglichen Taxifahrt kannst Du hier zumindest näherungsweise berechnen:
http://www.taxi.de/taxikostenrechner-taxitarife-taxipreise.html
Wobei der Output eine gute Grundlage für die Preisverhandlung mit dem Taxifahrer darstellt, sofern Bielfeld nicht mehr zum Pflichtfahrgebiet von Bad Oeynhausen zählt und damit keine Tarifbindung mehr gilt. Insofern ist der Preis für die Fahrt dann frei verhandelbar.
Gruß, Uwe