Guten Abend.
-Im ländlichen Bereichen ist der Einstieg in der Regel nur vorne beim Fahrer gestattet, da dieser (wie Du schon sagst) auch Fahrscheine selbst für die Reisenden erstellt bzw kontrolliert.
(Ausnahme bei den Hauptverkehrszeiten)
-Im stadtischen Bereich ist es in der Regel nicht relevant das man vorne oder hinten einsteigt, da bei der Menschenmenge der Busfahrer nicht die Fahrscheine kontrollieren kann. (Der zeitliche Aufwand ist dann zu hoch)
PS: Auf den gesonderten Buslinien steht meistens schon ein Hinweis wie "Bitte beim Fahrer/vorne einsteigen" o.ä. . Spätestens, wenn der Busfahrer die hinteren Türen nicht öffnet, ist dieses jedem klar.
Beachte bitte: Jeder Mitarbeiter (ob Kontrolleur, Techniker, Fahrer und selbst die betriebseigene Putzfrau) könnte nach dem Fahrausweis fragen. Zwar ist es nicht deren Hauptaufgabe (außer evtl bei "ländlichen" Busfahrern) aber durch die Beförderungsbestimmungen sind sie indirekt dazu befähigt, da folgender Text mit aufgeführt ist: "Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten". Daraus ergibt sich, dass sie (nicht nur Kontrolleure, sondern jeder Mitarbeiter dieser Firma) jeden Reisenden von der Fahrt ausschließen könnten, wenn sie den Anweisungen halt nicht befolgen würden (hier den Fahrschein vorzeigen).
-> Welche Anweisungen ausgesprochen/gefordert werden ist im ersten Moment nicht relevant, nur das diese befolgt werden (ansonsten Fahrtausschluß bzw vorläufiger Hausverweis)! Dieses müsste im späteren Verlauf mit der Verwaltung geklärt werden, falls man der Ansicht ist, dass diese nicht angemessen oder gar unrechtens war.
Allgemeine Info, falls ohne FK eingestiegen, die Fahrt schon begonnen hat und irgendein Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens nach einem Fahrschein fragen sollte:
Zudem ist natürlich -jede Person- (im Sinne von Mitarbeitern) dazu berechtigt (Dank BGB bzw ZPO) die Personen (falls ohne Fahrkarte = also s.g. Schwarzfahrer) eine vorläufige Festnahme auszusprechen und im erforderlichen Falle auch -zwangsweise- auszuführen, bis zum Eintreffen der Polizei.
(Da das Schwarzfahren/Reisen ohne gültigen Fahrausweis unter Umständen als Straftat gilt, zudem bestehen offene Forderungen, i.d.R. der doppelte Fahrpreis, mind. jedoch 40€ )
Quelle: Eisenbahn Verkehrsordnung (für Busunternehmen gelten die Bestimmungen i.d.R. der örtlichen Verkehrsverbünde, welche sich im Grunde auch an die EVO anlehnen.)
EVO §8 (2):
(2) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht.
http://www.gesetze-im-internet.de/evo/index.html
Für Infos für die vorläufige Festnahme bitte google benutzen, da hier nur ein Link zulässig ist.
Ich hoffe ich konnte für Klarheit sowie tiefgehendere Infos sorgen. Bei weiteren Fragen einfach Kommentar hinzufügen.
LG, Daniel.