Rainer Haas und Kollegen Schulden!

hallo =)

wo soll ich anfangen....also: im Oktober letzten Jahres bin ich beim "Schwarzfahren" kontrolliert worden, was eig kein Schwarzfahren war...aber das is ne andre Geschichte =)

Ich sollte dann 40 Euro zahlen, die ich aber aus Protest nicht bezahlt habe. Dann bin ich zum 1. November 2012 von zu Hause ausgezogen, da ich mit meiner Mama nicht mehr klarkomme. Ich habe seit dem ich von zu Hause weg war Mahnungen von "infoscore Forderungsmanagement"****** bekommen, die ich aber nie erhalten habe, weil sie an die alte Adresse zu Hause gingen und meine Mama es nicht für nötig hielt, mir meine Post zu geben. Irgendwann im Frühjahr diesen Jahres fischte ich dann aus der Post einen Brief von Rainer Haas & Kollegen...infoscore hat die Angelegenheit anscheinend an die abgegeben. Mittlerweile sind wir bei **119,90 €!!!Ich habe mir einen Rechtsanspruchbeihilfe-Bescheid beim Amtsgericht geholt damit ich einen Anwalt beauftragen kann. Meine Anwältin hat mit Ihnen eine Ratenzahlung von 10 € vereinbaren können, die ich nicht eingehalten habe. Fragt nicht wieso, es hatte finanzielle Gründe. Auch 10 € können manchmal zu viel sein. Zu dem kommt, dass ich 19 bin und eine schulische Ausbildung mache.

So. jetzt habe ich im Internet aber schon oft gelesen, dass diese Kanzlei unseriös ist...komisch ist auch, dass sie keine Emailadresse auf dem Briefkopf haben.... :/

Meine Frage: Hat jmand von euch zufällig genau das selbe oder etwas vergleichbares erlebt? Ich weiss nicht was ich machen soll....

Danke schonmal!!!!

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Hey und nen schönen Abend gewünscht.

Also die Kanzlei ist wohl nur subjektiv betrachtet ggf. "unseriös", was dann aber wirklich auch nur beim Subjektuven bleibt.

Diese Firma vertitt so einige Firmen, die noch über offene Posten klagen. (Neben der Deutschen Bahn und privaten Eisenbahnen gibt es z.Bsp. auch Kooperationen mit Versandhäusern, wie Quelle)

Und da Du ja selber weißt, dass Du (aus irgendeinen Grund) bei der DB in der Kreide stehst, ist diese Forderung von dieser Kanzlei ja auch gerechtfertigt. > Obgleich es natürlich verdammt ärgerlich ist, wenn man den bisherigen Zuwachs der Schulden sieht... Aber davon leben diese Kanzleien.

Schlecht ist natürlich, dass Du die Vereinbarung nicht eingehalten hast... Wenn die "böswillig" oder nun ungedulig sind, können die nun über nen Gerichtsvollzieher weiter an dich ran kommen.

Aber das hieße nur unnötige Mehrkosten und wäre für die auch keine Garantie, dass dieses dann fruchten würde.

Von daher schreib die am Besten doch noch einmal an und teile denen halt mit, dass Du Probleme hattest und Du die Vereinbarung mit denen wieder gerne haben würdest, damit Du deine Schuld bezahlen und das Problem damit aus der Welt schaffen magst.

Du kannst das auch ganz einfach online auf deren Homepage machen. Die schicken Dir binnen von wenigen Tagen dann die Entscheidung per Post zu. (Das sage ich aus eigener Erfahrung)

PS: Weiß jetzt gerade nicht, ob da wirklich keine E-Mailadresse auf dem Brief vermerkt war. Aber das heisst doch absolut nichts. Wenn ich manchmal bei mir im Junk-Mailpostfach schau, dann spricht das eher für die, dass die nicht per E-Mail kommunizieren. (Bekomme immer mal wieder Pseudo-Mahnungen von imaginären Inkassofirmen und Gläubigern, die es gar nicht gibt bzw. mit denen ich noch nie was am Hut hatte, wie mit der Deutschen Telekom.)

Hauptsache ist, dass Du am Ball bleibst und Stück für Stück den kleinen Berg abbaust. Irgendwann haste es hinter Dir und dann lebt es sich deutlich angenehmer.

Ach ja, hier noch kurz der Link für die Ratenvereinbarung von denen: https://ssl.ra-haas.de/internetservice/index_20050913174913.html

Lieben Gruß aus Remagen, am Ring^^.

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Oh Gott. Also steht doch alles auf http://www.bahn.de/p/view/service/bahnhof/fundservice.shtml

Wenn Du deine Fahrkarte bei der Fundstelle abholst, dann ist das -für dich- kostenfrei. Die bislang aufgetretenen Kosten (Lagerung, Nachforschung, Kontaktaufnahme) übernimmt vollständig die Bahn, auch wenn Sie nicht Verursacher ist - Aber Sie macht es als Serviceleistung.

Soweit, so gut. Nun kannst Du es aber auch an deine Adresse für einen pauschalen Betrag (egal ob es nur ne Fahrkarte oder ein großer Koffer sein sollte) senden lassen. Dieses kostet Dir dann Geld. Warum Sie das nicht "mal eben" in diesem einen Schreiben einfach mit eingelegt haben? > Sie hat als (rechtlich korrekt betrachtet) "Besitzer" dieser Sache automatisch die Haftung für Verlust und Beschädigung übernommen und muss erst einmal abklären, ob Du überhaupt unter der vermuteten Adresse erreichbar bist. Zudem muss der Versand richtig versichert sein und nicht im 0815-Brief durchs Land verschickt werden.

Es entstehen ebenfalls Kosten, wenn es vom zentralen Fundbüro persönlich abgeholt oder versandt werden soll. Warum? Ich denke mal, dass die dann schon die Kosten für den Versand von der Fundstelle zum zentralen Fundbüro übernehmen mussten, wenn sich innerhalb eines gewissen Zeitraumes keiner gemeldet hat. Und dort wird die Fundsache wieder archiviert...

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Mir geht es genau so.... =(

Derzeit bietet Watchever den Dienst nicht auf Geräten der Marke Toshiba an.

Somit findet sich derzeit leider auch keine entsprechende Applikation auf der "Toshiba Places"-Plattform. Das Abspielen über den TV eigenen Browser scheitert auch, da das Silverlight-Plug-In nicht auf LINUX basierten Systemen arbeitet, mit dem Toshiba ausgerüstet ist.

GROßES ABER: Es gibt derzeit eine erhöhte Nachfrage für eine solche App von Nutzern mit einem Toshiba TV. Wenn Watchever den Nutzen (also durch eine hohe Nachfrage) solcher Endgeräte erkennt, werden die auch mit Toshiba kooperieren und eine Applikation wird erstellt, die über ein Update/Upgrade dann eingepflegt werden kann.

**** Nun ist deine Unterstützung gefragt: ****

Um diesen Fortschritt selbst voran zu treiben, kann Du einen bereits erstellten Artikel "liken" bzw. anklicken, dass auch Du diese gestellte Frage/Anregung hast. (Unter dem Artikel zu sehen)

https://de.getsatisfaction.com/watcheverde/topics/toshiba_smarttv_ohne_watchever?rfm=1

Desweiteren kannst Du darüber hinaus ebenfalls eine eigene Anregung im Watchever Forum erstellen. Dort wird Dir dann von Mitarbeitern der Fa. Watchever geantwortet.


Du kannst Dir derzeit nur über den Kauf eines AndoidSticks das Schauen von Watcheverinhalten realisieren. Auch mit einer AppleBox ginge dieses.

AndroidSticks gibt es ab 50€ (+20 für eine brauchbare, vollwertige Funktastatur mit Mauspad)

AppleBoxen kosten >100€

Bei neueren Laptops und PC gibt es die Möglichkeit, den Desktopinhalt inklusive Ton per "WiDi" (Intel® Wireless-Display und Intel® Pro Wireless-Display) zu übertragen. Das soll laut Hersteller recht gut klappen und auch in HD ist die Übertragung wohl möglich. Mein Toshiba 46TL968G unterstützt diese neue Übertragungsart "WiDi" auch ABER leider nicht mein Laptop (der ist schon etwas älter)...

Aber ob das auf die Dauer die Lösung ist?

Von daher kann man nur Watchever kontaktieren und denen damit das recht hohe Potenzial verdeutlichen, damit man keine weiteren Geräte braucht und es mit dem TV allein klappt.

Mit freundlichen Grüßen, Daniel.

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Nein, in allen Regelzügen ist das Rauchen verboten. E-Zigaretten sind hier sogar noch einmal ausdrücklich mit gemeint.

Hier auch noch mal kurz 6.2 ungekürzt:

In den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C darf nicht geraucht werden, auch nicht mit elektrischen Zigaretten.

Wichtig: Produktklasse C ist der Nahverkehr !

Siehe Punkt 1.2 (Produktklassen)

Die Verkehrsunternehmen bieten die Beförderung in folgenden Produktklassen an:

(i) für den Fernverkehr

Produktklasse ICE: InterCityExpress (ICE), InterCityExpress Sprinter (ICE Sprinter), TGV, railjet (RJ);

Produktklasse IC/EC: InterCity (IC), EuroCity (EC), D-Zug (D);

(ii) für den Nahverkehr

Produktklasse C: Interregio-Express (IRE), Regional-Expre ss (RE), Regionalbahn (RB) und S-Bahn (S).

Quelle:

http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/2013/mdb_117740_befoerderungsbedingungen_15_07.pdf

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Nein, in allen Regelzügen ist das Rauchen verboten. E-Zigaretten sind hier sogar noch einmal ausdrücklich mit gemeint.


Hier auch noch mal kurz 6.2 ungekürzt:

In den Zügen der Produktklassen ICE, IC/EC und C darf nicht geraucht werden, auch nicht mit elektrischen Zigaretten.


Wichtig: Produktklasse C ist der Nahverkehr !

Siehe Punkt 1.2 (Produktklassen)


Die Verkehrsunternehmen bieten die Beförderung in folgenden Produktklassen an:

(i) für den Fernverkehr

Produktklasse ICE: InterCityExpress (ICE), InterCityExpress Sprinter (ICE Sprinter), TGV, railjet (RJ);

Produktklasse IC/EC: InterCity (IC), EuroCity (EC), D-Zug (D);

(ii) für den Nahverkehr

Produktklasse C: Interregio-Express (IRE), Regional-Expre ss (RE), Regionalbahn (RB) und S-Bahn (S).


Quelle:

http://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/2013/mdb_117740_befoerderungsbedingungen_15_07.pdf

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Eine SD-Karte ist ein Speichermedium, welches u.a. für Mobiltelefone, Digitalkameras, Diktiergeräte, USB-Adapter, digitale Bilderrahmen und so weiter genutzt wird. Mit dieser kann man das ggf. bereits fest verbaute Speichervolumen vergößern.

Gegebenenfalls meinten Sie die vom Mobilfunkanbieter erhaltene SIM-Karte? Bei einem Betreiber-/Anbieterwechsel wird diese SIM-Karte deaktiviert und diese ist dann nicht mehr nutzbar - Also ja, sie benötigen in diesem Fall eine neue SIM-Karte.

Falls es Ihnen nur um die Beibehaltung der Rufnummer geht, dann sei gesagt, dass es bei vielen Anbieter die Möglichkeit gibt, Ihre bisherige Rufnummer mitzunehmen. Dieses nennt man "Rufnummerportierung".

Es hat den Vorteil, dass Sie zum einen halt keine neue Rufnummer zugewiesen bekommen und die alt bekannte Rufnummer weiterhin gültig ist. Zudem erhalten Sie je nach neuen Anbieter sogar noch zusätzliche Rechnungsgutschriften, bei einer solchen Rufnummerportierung - Sofern diese im Vertrag mit enthalten ist. Diese Gutschrift kann durchaus die 50€ erreichen.

Der Nachteil besteht darin, dass es einige Anbieter gibt, die für die Freigabe der Rufnummer halt eine Gebühr in Rechung stellen. Schauen Sie bitte in Ihren derzeitigen (alten) Vertragsunterlagen hinein, ob Ihr jetziger Anbieter eine solche Gebühr für die Freigabe verlangt.

Ich hoffe, ich konnte helfen. =)

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Solche Sachen fallen -eindeutig- unter "höhere Gewalt" ! Ein Unternehmen (und auch keine Deutsche Bahn AG) kann und wird hier (zu Recht) rechtlich zu belangen sein, da diese solche Ereignisse selbst mit großer Anstrengung nicht abwenden kann.

Zudem wurde Seitens der DB AG auch in Pressemitteilungen ausführlich über größere Störungen und erhebliche Verspätungen berichtet, welches die Presse auch so weitergegeben hat.

Desweiteren kann man die Bahn für Verspätungen / Ausfälle nur in Haftung nehmen, wenn man das Ziel (Reisekette, die auf dem Fahrschein angegeben ist !) deutlich verspätet erreicht/erreichen würde. -Höhere Gewalt ist davon expliziet ausgenommen, was auch nachvollziehbar ist-

Die Fahrgastrechte regeln dieses im Detail. Darüber hinaus stehen einem keine Rechte zu. Auch bei verspäteter Ankunft am Flughafen und einem dadurch verpassten Flug kann man die Bahn nicht einfach in Haftung nehmen, da Anschlüsse mit Flugzeugen hier auch nicht als Reisekette anzusehen sind. Man muss die Reise entsprechend planen (und wie hier auch besondere Beeinträchtigungen mit einbeziehen, die ja in allen Pressekanälen publiziert wurden).

Eine Reiserücktrittsversicherung käme hier in Frage. Ggf. hast Du ja bereits eine abgeschlossen !?!? Viele Menschen in Deutschland sind überversichert... Einfach mal in den eigenen Unterlagen schauen, ob sich da was findet. Ansonsten war es das auch schon, was mir dazu einfällt.

http://www.bahn.de/p/view/service/fahrgastrechte/uebersicht.shtml

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Das kann man nicht so einfach sagen.

Die Fahrkarte ist am Automaten nicht billiger. Es gibt zwar durchaus Fahrscheintypen, die 2 - 5 Euro günstiger sind, jedoch beschränkt sich dies auf einige wenige Arten.

Wie Rolf42 schon ausführlich schrieb, sind bis auf Länder-, SchönesWochenende/ QDL Tickets und SparpreisTickets, alle anderen Fahrscheine preisgleich !

Und wenn man dann schon keine Ersparnis hat, sollte man nach meiner Meinung schon eher an den Fahrkartenschalter gehen, da man dort immerhin eine persönliche Beratung hat und zum anderen "Tippfehler" umgeht, die beim Automaten schnell mal passieren.

(Wichtiges) PS: Da die Bahn selbst sehr auf die Zahlen achtet und entsprechend Personal abbaut, wenn diese nicht mehr so stimmen sollten, erhält man damit noch (meist) gute Arbeitsplätze - Die man dann vor allem bei Unregelmäßgkeiten sehr gerne in Anspruch nehmen würde (Umschreiben von Fahrscheinen, Alternativen suchen, Umtauschen / Erstattungen von Fahrscheinen....) Auch ein "Verschlucken" des Geldes ist dort nicht möglich ;-)

Und die Bahn hat ja seit 2005 (?) bis heute bereits genug Fahrkartenschalter geschlossen bzw. privatisieren lassen - Da sollte man die noch vorhanden erhalten und mit einem dortigen Kauf unterstützen. Vor allem ältere Personen sind auf diese persönliche Betreuung beim Kauf angewiesen und stünden sonst relativ "hilflos" vorm Automaten...

Also falls man nix spart und der Gang zum Schalter keinen Umweg bedeutet, dann sollte man diesen schon nutzen... Hat sicher dann keinen Nachteil... Eher Vorteile, da die Mitarbeiter (meist) sich bemühen um kostengünstig von A nach B zu kommen und sich dafür teilweise echt ins Zeug legen. (Vor allem bei besondere, Reisen, wie Bsp. mit dem Autoreisezug.)

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Das klingt so, als ob es sich um eine interne Mailadresse handelt, die nur im sog. Intranet erreichbar ist. Ein Zugriff von anderen (firmenfremden) Rechnern ist somit nicht so einfach möglich. Falls keine Möglichkeit besteht, das OnlineTicket in Papierform umzuwandeln/auszudrucken, dann einfach bei der Fahrscheinkontrolle den Personalausweis vorzeigen und sich MIT dem Vermerk "OnlineTicket vergessen/nicht vorzeigbar" aufschreiben lassen. Da OnlineTickets personenbezogene Fahrscheine sind, ist ein Nachreichen hier möglich da eine Mehrfachnutzung bzw. die Nutzung von anderen Personen durch die Tarifbestimmungen verhindert wird. Die Bahn stellt dann allerdings für den bürokratischen Aufwand i.d.R. 7,- € in Rechnung. Das OnlineTicket dann einfach später ausdrucken und am Schalter vorzeigen bzw. online Kontakt mit der Bahn aufnehmen. Und immer die OnlineTicket- sowie die Vorgangsnummer der Fahrpreisnacherhebung (FN-Nr.) mit angeben, damit die Bahn diesen Vorfall auch bearbeiten kann.

Hier noch ein Link, der die Übertragbarkeit bzw. Nutzung durch andere verneint und somit ein Nachzeigen ermöglicht: http://www.bahn.de/p/view/buchung/onlineticket/onlineticket.shtml

Auzug von den Konditionen: "Online-Tickets sind nicht übertragbar und gelten nur für den bei der Buchung angegebenen Reisenden (ggf. mit Mitfahrern) – in Verbindung mit seiner bei der Buchung hinterlegten Identifizierungskarte. "

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Hey. Lese gerade deinen etwas älteren Thread.

Hast Du bereits Erfahrungen sammeln können? Würde gern 5 - 10 Kg abnehmen.

Aber bei einem wunder ich mich doch so leicht.

Du bist doch nur 70 kg schwer/leicht - BEI 1,83 Meter... Also übergewichtig bzw. dick kannst Du ja nicht sein. Das Verhältnis von Größe und Gewicht scheint bei Dir echt in Ordnung zu sein. Warum eine Diät frag ich mich da halt... ?

Also auch lt BMI liegst Du mit deinen Werten echt gut.

Dein BMI: 20.9 Normaler BMI für Frauen, 19-24 J.: 19 - 24

gruß, daniel.

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Ich würde umgehend Kontakt mit deiner Versicherung aufnehmen und den Fall mit Name + Anschrift deines Arztes nennen. (Viele Versicherungen haben eine kostenfreie Rufnummer, siehe Karte.)

So etwas gehört gemeldet ! ! !

Nicht das andere weniger Mumm haben und das einfach mit sich machen lassen...

Einen wirklichen "Mehraufwand" kann man es ja nicht nennen.

Ich frage mich zugleich, was der nette Arzt dann auf die Quittung der 5 Euro schreiben mag ?

Ich hoffe ja, dass er von sich aus eine Quittung anfertigt, sonst grenzt es ja schon an Steuerbetrug.^^

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WENN dieses sogenannte Tagesticket bis Betriebsschluss gültig ist, dann ist diese Fahrkarte bis -punkt- 3:00 Uhr in der Nacht gültig.

Die Fahrt muss demnach um 3 Uhr beendet sein !

Ab wann hingegen dieses Tagesticket gültig ist, ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich.

Einige Tageskarten gelten ab 0:00 Uhr, andere hingegen erst ab 9:00 Uhr, je nach Tarif.

Im besten Falle kann man also ganze 27 Stunden diese Karte nutzen.

Gute Fahrt dann. =)

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Hallo-

Bei ungestempelten Fahrscheinen kann man auch (trotz persönlichen Gründen, wie Zeitmangel) nicht einsteigen. Die Karte an sich hast Du zwar gezahlt - Jedoch nicht die Fahrt. Du kannst weiterhin jederzeit damit Fahren (heute, morgen, nächsten Monat etc...), sofern diese nicht entwertet wurde und das ist das Problem.

Der Schaffner hat nur Weisung, solche Fälle zu notieren - Es ist nichts persönliches von ihm und sollte es von deiner Seite auch nicht sein.

Eines vorweg: Eine Strafe kann kein Schaffner oder sonst eine Person geben / verhängen, es sei denn, es ist ein Richter ! Somit hat er (klingt zwar blöd aber) Recht, dass er Dir keine Strafe auferlegt hat. Das Kind, trägt den Namen "Erhöhtes Beförderungsentgelt" und ist einfach die "Premiumleistung", dass Du im Nahverkehrszug nachgelöst hast, bei dem man halt nicht zum regulären Normalpreis lösen kann (da Automaten aufgestellt und/oder Fahrscheinschalter vorhanden sind).

Und auch die Sachlage, dass Du schriebst "Nach ein paar Stationen kam der Schaffner und fragte mich nach dem Ticket" ist vom Prinzip her ganz schlecht. Du hast dich (auch aus Unkenntnis) nicht versichert, dass deine Fahrkarte gültig ist, was mit einem Blick meist zu erkennen ist. Und dann sollte man, zur Umgehung einer Anzeige -unaufgefordert- Personal aufsuchen. Das rettet meist zwar nicht vor den 40€, allerdings vor einer Anzeige wegen Leistungserschleichung.

PS: Auf der anderen Seite, wenn er nun nicht gekommen wäre und auch an deinen nächsten 10 Zugfahrten nicht, dann wärst Du ja auch dauernd mit einem ungestempelten Fahrschein gefahren ... Was sicher auch nicht geht.

Wir haben hier in Deutschland leider ein "offenes System", was leider eine große Schwachstelle hat: Jeder kommt hinein, keinerlei Einlasskontrollen finden statt - In anderen Verkehrsunternehmen / ggf anderen Ländern gibt es ein solches System nicht - Da dort zuerst kontrolliert wird. (Aber dann hättest Du den Zug wohl auch nicht mehr bekommen)

Und der Schaffner hat von der Grund auf Recht, wenn er Dir sagt, dass Du keinen Brief mehr bekommst, da Du ja bereits die schriftliche Aufforderung zur Zahlung erhalten hast - Ist auch Seitens der Bahn kein weiterer Schriftverkehr nötig. Es sei denn, Du reagierst (Zahlst oder ggf. gerechtfertigter Anspruch) nicht in der angegebenen Zeit - Dann erhälst Du einen Brief, welche aber dann schon eine Mahnung ist. (Wird ggf. dann was teurer)

Kannst nur auf Kulanz hoffen und der DB eine Email schreiben. (Siehe für die Adresse auf den Beleg) Versuch es oder Zahl sofort und gut ist.

Aber im Grunde ist es gegenüber den -wirklich- zahlenden Kunden dieser Fahrt und auch anderen Fahrten nicht fair, da Du -selbst zugegeben- einfach "schwarz" gefahren bist. Egal ob unbeabsichtigt* oder nicht. - Nimm es als Lehrgeld.

PS: *= Falls es bewusst gemacht wurde, ist bzw wäre es ja auch als Straftat zu werten, was eine Anzeige erfodert / erfordern kann ! Lieben Gruß, Daniel.

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Hey,

also eines mal: "Du musst deinen eigenen Weg gehen. Ob Du dann damit jemand anderes es recht machst, wär vll ganz praktisch aber sollte nicht das eigentliche Ziel sein"-

Ich frage mich, warum deine Eltern schon so eine gefestigte Ansicht über deine Zukunft haben... Vor allem beachte: Es ist DEINE Zukunft.

Klar sollte man sehen, dass das schon ganz aufmerksam von ihnen ist. Und man erkennt schon, dass Du ihnen nicht egal bist... Sie scheinen für deinen beruflichen Werdegang schon so einiges zu fordern....

Aber man sollte diese "Fesseln", welche ich da erkenn nicht so anlegen, dass Du noch nicht einmal selbst bestimmen kannst ob es das eine oder andere nun ist. Lehrer ist ja auch kein einfacher Beruf und erfordert ja auch know-how. Verstehe diese festgefahrene Meinung von deinen Eltern grad echt nicht. Aber was auch heftig ins Gewicht haut ist die Tatsache, dass Du "gerade" erst in der 8. Klasse bist... Hast also doch noch nen Eckchen vor Dir. Versuch dich da bitte nicht irre mit zu machen. Auch wenn sie was strenger sind, wie die Norm.

Was deine Freunde angeht: Sieh's doch als nettes Kompli an^^ Auch wenn einem nach ner Zeit gewiss die Vorschläge ausgehen können ;-) Fühl dich da bitte am wenigsten unter Druck gesetzt^^ Es sind deine Freunde und wir Du ja selbst zugeben musst, trauen sie Dir zu, dass "Sagen" zu haben.

Warum Dir der Tanzunterricht verweigert wird, find ich echt banal. Klavier hin oder her. Es gibt so viele andere, ebenfalls gute Hobbys. Darunter fällt auch das Tanzen.

Da sollten, so finde ich, deine Ellis einlenken ! Wenn Du schon deine Leistung bringst, sozial eingestellt und in der Kombination noch was auf den Kasten hat, so sollte man da nicht auf etwas bestehen. Es ist immerhein deine FREIZEIT !

Ich hoffe und wünsche mir, dich mit diesen Worten etwas gezeigt zu haben, dass die Meinung anderer schön sein können, letztlich Zählt auch das, was man selbst für gut findet. In deinem alter sollte man schon seinen eigenen Weg gestallten und -zusammen- mit den Eltern und Freunden gehen... Und nicht immer, wie ein ganz kleines Kinde hinterher gehen. Lass dich nicht einfach unter kriegen. =)

PS: Ein starker Wille und eine noch stärkere Persönlichkeit muss sich erst mit den Erfahrungen aufbauen. Also seh dich bitte noch nicht als geschlagen an... Du packst das schon.

Lieben Gruß aus Köln, Daniel.

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Eine SMS-Flat erhälst Du Bsp. bei Simyo für gerade einmal 9,90 € pro Monat. (E-Plus) (!) Anrufe kosten bei Simyo auch nur günstige 9ct. pro Minute. Ist halt auf ganz einfache Guthabenbasis. Zudem gibt es noch andere Flat-Paket, die man jederzeit aktivieren kann. ( Wie etwa eine Internetflat für nur 4,90€ oder Festnetzflat für 9,90€) Aufladen kann man sie u.a. mit jeder E-Plus Aufladekarte. Anders als bei BASE wird hier kein fester Vertrag entstehen (also ohne Eintragung in der Schufa). Weitere Infos zu Simyo hier: http://tinyurl.com/3vco33v

Viel Spaß.

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Internetflats erhälst Du Bsp. bei Simyo für gerade einmal 4,90 € pro Monat. (E-Plus) (!) Sonstige Anrufe / SMS etc kosten bei Simyo auch nur günstige 9ct. Weitere Infos zu Simyo hier: http://tinyurl.com/3vco33v


Oder man holt sich versandkostenfrei eine Karte von Netzclub - Da gibt es die deutschlandweite erste kostenlose Internetflat (!) (Anbieter: o2)

PS: Am besten ist auch, wenn man sich nach Möglichkeit für ein Netz entscheidet, bei dem der Großteil der Freunde auch ist. (Kommt dann ggf beim Telefonieren günstiger)

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Guten Abend,

das kommt mir etwas unglaubwürdig "rüber". Soll keineswegs bedeuten, dass ich Dir das nicht glaube...

Von welchen Gebiet sprechen wir denn (Welche Stadt / Verbund) ?

Wie nennt sich das Verkehrsunternehmen ?

Vorab: Das geht so gar nicht. Auch wenn er gewiss 5 Minuten Pause hat, so sollte der Konsum von Nikotin außerhalb des Busses stattfinden. Auch ein Busfahrer kann UND MUSS dazu das Fahrzeug verlassen. -PUNKT-

Etwas vergleichbares, wie deine hier angegebene Schilderung, kenne ich bislang nicht. Da ich persönlich seit einem Jahr Nichtraucher bin, kann ich dein Empfinden ganz gut verstehen - mich stören selbst auch schon geringe Mengen an Nikotin / Stoffe, die durch den Konsum von Tabak an die Luft abgegeben werden.

Auch wenn eine direkte Gesundheitsgefahr wohl nicht besteht, muss man es dennoch nicht dulden. Ich selber arbeite auch bei einem Verkehrsunternehmen und würde mich über genauere Details von Dir freuen. Ggf. kann ich für die weiteren Schritte nützliche Tipps geben.

LG, Daniel.

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Hallo =)

Einfach am NTA 2 (= Automat mit so genannten TouchScreen / berührungsempfindlichen Bildschirm) in der Suche den Begriff "Zuschlag" eingeben.


PS: Zur Suchmaske gelangt man, indem man oben rechts auf das Symbol "Lupe" klickt.


PSS: Falls Du mal weiter fahren solltest als geplant, jedoch nicht aussteigen möchtest, einfach den Begriff "Weiterfahrt" eingeben, damit man eine "Fahrkarte zu Weiterfahrt zur vorhandenen Zeitkarte" ziehen kann.^^

LG, Daniel.

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Strafzettel von DB trotz Ticket

Hallo ihr Lieben!

Musste letzte Woche geschäftlich verreisen. Habe mir um 6:48 bei uns am Bahnhof das Baden-Württemberg Ticket gekauft und bin damit nach Heilbronn. Für diese Strecke habe ich allerdings eine Monatskarte. Von Heilbronn aus in ich in dem Zug nach Stuttgart eingestiegen. Dann kam der Schaffner um 7:51 und überprüfte die Fahrscheine. Der Herr konnte leider überhaupt kein deutsch, deswegen wusste ich zuerst nicht einmal wo das Problem genau liegt. "sie nicht kontrolliert? niemand?? " zeigt auf mein BW-Ticket und sagt "ab 9" - d.h. mein Ticket war erst ab 9 Uhr gültig. Das habe ich morgens in der Dunkelheit vor dem Automaten leider nicht gesehen. Man geht eigentlich auch davon aus, dass das Ticket das man kauft auch gleich gültig ist. Dann wollte er wissen, wo ich zugestigen bin. Hab ihm freundlich die Lage geschildert. Meine Monatskarte gezeigt, ihm ebenfalls erklärt dass ich das nicht wusste, weil ich diese Strecke so früh morgens noch nicht gefahren bin. Dann wollte er meinen Ausweis sehen, hat sich meine Daten notiert und mir einen Strafzettel gegeben 40 euro für Fahren ohne gültigen Fahrschein (Strecke HN-Stuttgart um die 14 euro, BW Ticket 21€)

Dann kam der Knüller. "Gehen sie Schalter, ich nix machen kann, die entscheiden wenn sie zahlen oder nicht, sie sagen, zeigen Ticket" Dann war ich unten in Stuttgart am Schalter und die Dame meinte, dass diese Entscheidung ganz und gar nicht bei ihr läge und gab mir einen Zettel mit Faxno. und Emailadresse wo ich meinen Einspruch ablegen kann. Ich finde das einfach nur unverschämt. Wie würdet ihr vorgehen. Lg Silvia

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Warum in der Früh nicht sehen können? Soweit ich weiß, ist der Display vom Fahrscheinautomaten doch beleuchtet. Und auf diesem steht -ebenfalls- das es sich um einen Fahrschein handelt, der AB 9 Uhr gilt... ggf muss man diesen Hinweis am Automaten sogar noch bestätigen! Warum geht man davon aus, dass man die Fahrkarte immer ab sofort nutzen kann? Wenn man einfach eine Fahrkarte von A nach B erwirbt, sicher schon aber -Sie- haben doch am Automaten diesen gesonderten Fahrschein selbst ausgewählt. PS: Bei einer Reiseauskunft (Fahrkarte mit Verbindung) erscheint ERST für Fahrten nach 9 Uhr auch so ein Fahrscheintyp, den man dann neben der regulären Fahrkarte kaufen kann. Vorher wird eine solche Fahrkarte gar nicht erst angezeigt. PS: Eine STRAFE können sie nicht von einem Zugbegleiter erhalten. Lediglich ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Also da Sie im Zug keine gültige Fahrkarte, für die jetzige Fahrt vorzeigen konnten und der Verkauf eines regulären Fahrausweises im Zug, nach den geltenen Beförderungsbestimmungen, nicht möglich, sowie meist auch von den jeweiligen Aufgabenträgern (Bestellern von ÖPNV/SPNV-Leistungen) untersagt ist, zahlt man dann das "erhöhte Beförderungsentgelt". Das erhöhte Beförderungsentgelt entspricht dem doppelten des regulären Fahrpreises, mindestens jedoch 40 €, PLUS Fahrpreis für die Weiterfahrt ab dem nächsten Halt bis zur Zielstation. Und keine Strafe! ... Nur mal als Hinweis: Wenn man eine ungültige Fahrkarte vorzeigt kann man, strafrechtlich betrachtet, auch Gefahr laufen, eine Anzeige wegen Betrug zu erhalten.

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