Antwort
Wenn der kirchliche Friedhof der einzige am Ort ist, hat der Verstorbene ein Anrecht auf einen Bestattungsplatz. Sollte allerdings im selben Ort noch ein städtischer Friedhof vorhanden sein, kann die Kirchengemeinde eine Absage erteilen.
Grundsätzlich hat jeder Anspruch auf einen Bestattungsplatz an seinem Wohnort. Poste mal bitte das betreffende Bundesland. (Bestattungsrecht = Landesrecht)