Hallo,

gestern war die Polizei bei mir, da mein abgemeldetes und entwertetes KFZ ohne mein Wissen bewegt wurde. Da ich schon einmal wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verurteilt wurde, möchte ich gerne Wissen ob die zu erwartende Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Dazu muss man sagen, dass mir der Zweitschlüssel des Autos abhanden kam und die Garage nie verschlossen ist. Ergo kann jeder, der einen Schlüssel hat das Auto nutzen.

Kann mir jemand einen Ratschlag geben?

Vielen Dank!