Ich habe nach einer Muttermalentfernung eine schlechte Google-Rezension über eine Ärztin geschrieben, nun bekam ich einen Brief von ihr in dem steht, dass ich diese Anschuldigungen sofort aus dem Netz nehmen soll da sie mich ansonsten verklagt.

Die Rezension lautet wie folgt: "ich WARNE ausdrücklich vor dieser Praxis! Zum einen musste ich insgesamt (soweit ich mich erinnern kann) über zwei Jahre auf eine Muttermalentfernung warten (aufgrund langer Terminwartezeiten und einer sehr kurzfristigen Terminabsage seitens der Praxis). Ich bekam eine Rechnung über 130 Euro. Zunächst dachte, dass die Rechnung für einen anderen Patienten gedacht war, da mir Sachen berechnet wurden, die ich niemals bekommen hatte (z.B. eine "doppelte Dehnungsplastik" und einen Druckverband), deshalb wendete ich mich erneut an die Praxis und bat um Korrektur der Rechnung. Einige Tage später bekam ich eine neue Rechnung über 160€ (die Ärztin hatte aus einer kleinen Operation an Gesicht, Händen, Füßen eine große Operation gemacht). Nach telefonischer Nachfrage meinerseits wurde uns sehr deutlich gesagt, dass diese erhöhte Rechnung die Folge unserer, ihrer Meinung nach, ungerechtfertigten Beschwerde über die erste Rechnung sei."

Ich hoffe mir kann jemand sagen ob sie überhaupt eine rechtliche Grundlage hat mich zu verklagen und ob ich die Rezension löschen soll, oder ob es reicht wenn ich sie umschreibe.

Danke schonmal im Voraus