Kooperation mit Influencer auf Instagram ohne Erfolg. Darf ich den Werbeartikel zurück verlangen?
Guten Abend,
ich bin Gründer eines Modelabels, welches Winterjacken für Damen im mittleren Preissegment (300-400€) herstellt und vertreibt.
Vor zwei Monaten hat sich bei mir eine Fashion-Bloggerin mit ca. 100.000 Follower auf Instagram gemeldet, um mit meiner Firma zu kooperieren. Sie war von den Jacken begeistert und war sich sicher, dass Ihre Follower darauf “abfahren“ würden.
Der Deal: Sie erhält eine Jacke und postet im Gegenzug Fotos auf denen die Jacke zu sehen ist und das Label entsprechend markiert wird. Ich war damit einverstanden, weil sich unter Ihren 100.000 Follower bestimmt einige gefunden hätten, die meine Jacken kaufen würden. Nachdem gemeinsam besprochen wurde, wie der Post auszusehen hat, startete die Kooperation.
Vor drei Wochen wurde der Post auf Instagram hochgeladen. Das Foto war nicht schlecht, es gab 6.000 Likes und ca. 30 Kommentare, die jedoch nur aus Emojis bestanden. Bezüglich der Jacke wurden keine Fragen gestellt. Unter dem Bild fehlten aber auch jegliche Informationen zum Werbeprodukt. Klar, Sie kann nicht alle meine Wünsche umsetzen, weil Sie dadurch Ihre Online-Authentizität auf Spiel setzt. Es wurde aber kein einziger USP genannt, weshalb aus der abgebildeten Jacke augenblicklich ein x beliebiges Kleidungsstück wurde.
Bei 100.000 Follower erwartet man als Brand etwas mehr, deshalb wurde Sie von mir auf das Fehlen jeglicher USPs hingewiesen. Daraufhin gab einen zweiten Post, der genauso wenig aussagekräftig und voller nicht brauchbarer Kommentare war wie der erste. Drei Wochen habe ich die Entwicklungen der Kooperation betrachtet.
Vorgestern habe ich Ihr schließlich mitgeteilt, dass ich mit der Kooperation unzufrieden sei, die Posts meinem Unternehmen keinen Mehrwert geschaffen haben und ich die Jacke deswegen zurück haben möchte. Zur Info, es gab weder einen signifikanten Zuwachs an Follower (ca. 15), noch Kaufanfragen. Die Kampagne hat somit Ihren Sinn nicht erfüllt.
Sie möchte die Jacke hingegen nicht zurückschicken, weil Sie Ihren Teil der Aufgabe “erfüllt“ hat und der Verkaufserfolg nicht in Ihrer Hand liege. Ich finde jedoch, dass Sie mehr Empathie zeigen kann, da der eigentliche Zweck dieser Kampagne nicht erfüllt wurde.
Nun zur Frage: Darf ich die Jacke von Ihr zurückverlangen, weil mir die Kooperation absolut nichts gebracht hat? Bedenkt bitte, dass meine Firma kein Großkonzern, ein von Investoren finanziertes Start-Up oder Daniel Wellington ist (Marge pro Uhr liegt bei 900%). Unsere Jacken sind in der Herstellung nicht günstig, weshalb wir sie nur ungerne verschenken würden.
Vielen Dank im Voraus!
4 Antworten
Guten Morgen.
Ich würde versuchen, noch einmal mit ihr zu sprechen und um einen inhaltlich abgestimmten Post bitten, also einer, den Sie v o r der Veröffentlichung mit Dir abstimmt. Der könnte nach dem Motto sein: "Ihr erinnert Euch sicher noch an diese Jacke, die ich damals anhatte ... und jetzt erst habe ich bemerkt, dass sie auch XY kann ..."
Ansonsten sehe ich ohne entsprechende vertragliche Regelung kaum Chancen, das Teil zurück zu bekommen. Du bekommst ja auch nicht vom Fernsehen (YouTube, Adwords, Radio, Print ...) Dein Geld zurück, wenn Dein Spot (Deine Anzeige) nicht zündet. Das ist deine Verantwortung.
Eine Konfrontation würde ich vermeiden. Das schadet.
Vielen Dank für deine Antwort.
Auf einen weiteren Post verzichte ich, da ja auch der zweite nicht die gewünschte Wirkung erzielt hat. Wenn Sie als “Influencer“ nicht mal ein Quäntchen Verantwortung übernehmen möchte, lasse ich es lieber sein.
Zudem befürchte ich, dass ein Großteil Ihrer Follower aus gekauften Fake-Accounts besteht. So fühlt es sich an, wenn man sich die Kommentare unter den Posts durchliest.
Abschließend möchte ich hinzufügen, dass Influencer-Marketing nicht mit Ads auf Instagram oder Facebook vergleichbar ist. Schalte ich eine Anzeige, gehe ich bewusst ein Risiko ein. Bei den Influencer stehe ich hingegen mit einem Menschen in Kontakt, der - mit 100.000 Follower - bereits genügend Erfahrung gesammelt hat, wie man Werbung authentisch in einen Post integrieren kann. Das Risiko wird hier anders wahrgenommen, weil der Influencer näher an der gewünschten Zielgruppe ist und sich dadurch das Produkt besser vermarkten lässt.
Eine Konfrontation wird natürlich vermieden, jedoch kann auch der “Influencer“ mehr Empathie und Verantwortung zeigen.
Kommt darauf an, wie der Kooperationsvertrag aussieht, falls es einen gibt. Wenn es keinen gibt, wird es schwierig, In Anbetracht des doch geringen Streitwertes lohnt es sich wohl nicht, das weiter zu verfolgen.
Am ehesten einen Vergleich anstreben, sie behält die Jacke aber zählt 100 od. 200 Euro, weil die Kampagne keinen messbaren Erfolg hatte.
Naja, aber du hast (etwas gelernt ;P und) ihr ja auch Aufwand bereitet.
Wie es ausgeht und wessen Rechte wie aussehen weiß ich nicht, aber dass in dem nächsten derartigen Vertrag eine gewisse Erfolgsquote vereinbart werden sollte und bei Nicht-Einhalten Jacke zurück.
Vielen Dank für deine Antwort.
Im Vergleich zu meinen entstandenen Kosten (Herstellung + individuelle Verpackung + Versand), stehen Ihre Aufwendungen in keinem Verhältnis zu meinen. Eine Erfolgsquote sollte beim nächsten Mal tatsächlich vereinbart werden.
Rechtlich wirst du keinen Anspruch auf Rückgabe der Jacke haben. Aber du hast für zukünftige Aktionen folgendes gelernt:
1. Immer konkrete Texte VOR Veröffentlichung absprechen.
2. Misstraue grundsätzlich sogenannten Influencern, vor allem den Selbsternannten. Die Anzahl und Qualität (einfache Emojis) spricht gegen 100.00 Folower. Das scheint selbstgemacht. Ich fürchte, du bist einem Fake aufgesessen.
Vielen Dank für deine Antwort.
Einen Vertrag gab es in diesem Fall nicht, weil es das erste Mal war, dass ich von jemandem zwecks Kooperation angeschrieben wurde. Sonst habe ich mir den Kooperationspartner ausgesucht, was zu einer höheren Erfolgsquote geführt hat.