Hallo, und thanx, dass ich mich hier anmelden durfte :-)

Nun auch gleich zu meiner Frage.

Hat man das Recht, einen nicht eingehaltenen gerichtlichen Beschluss, den der Kindsvater selbst eingeklagt hat, und nun aus Mangel an Interesse an den Kindern der selbige nicht einhält, anzuzeigen (Polizei, etc..... nicht beim Jugendamt, das ist lt. Aussage unserer Betreuerin nicht zuständig), und wenn ja, mit welcher Begründung ?

MFG

TOJUANMA