Das ist richtig. Die Polizei kann bei Facebook wegen der IP-Adresse nachfragen. Da Facebook in den USA registriert ist, gilt auch kein deutsches Recht, so dass ein richterlicher Beschluss nicht nötig ist. Man ist damit aber auch auf die freiwillige Hilfe seitens Facebook angewiesen und kann die Herausgabe von Daten nicht erzwingen. In jedem Fall aber dauert es bei so einer Anfrage MINDESTENS 2 Wochen. Hierzu der folgende Link:

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/konz/aktuell/Heute-in-der-Konzer-Zeitung-Sex-Mobbing-Ermittlungen-erfolglos;art8100,2893700

Wenn die Polizei die IP-Adresse hat, nutzt sie alleine nichts. Sie muss dann erst über den Provider herausfinden, welchem Anschluss diese Adresse angehört. Und das hat muffi123 völlig richtig gesagt. Die Verbindungsdaten werden bei den Providern maximal 7 Tage aufgehoben. Vorratsdatenspeicherung ist nicht (mehr). Heißt also unterm Strich, dass die Aufklärung bei Facebook nahezu aussichtslos ist, wenn man die betreffende Person hinter dem Profil nicht kennt. Und selbst wenn ist damit ja nur der Anschluss nachgewiesen, nicht welche Person tatsächlich gehandelt hat. Und dass IP-Adressen manipuliert werden können, kommt auch noch hinzu. Zur Polizei gehen ist daher wenig hilfreich. Die Sache bei Facebook zu melden ist da wohl die bessere Variante.

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