Also Rechtsberatung dürfen nur die entsprechenden Berufsgruppen geben, aber mit Erfahrungswerten kann ich dienen:
Man kann nicht so ohne weiteres sagen, ob eine Zeile ein Problem darstellt oder nicht, für den urheberrechtlichen Schutz muss das Sprachwerk die nötige Schöpfungshöhe erreichen und für die gibt es keine verbindlichen Kriterien, außer dass es eine eigene und eigentümliche Schöpfung sein muss. Kurze Passagen haben es dabei schwerer als lange, dennoch weiß man letztlich erst vor Gericht, wie es um den jeweiligen Text bestellt ist.
Ob bei einem Künstler wie Moby, wo die Rechte in den USA liegen dürften, das deutsche Urheberrecht greift, kann ich nicht sagen, aber man kann es bezweifeln. Und im Zweifelsfall wäre ich da sehr vorsichtig. Eine Übersetzung muss auch nicht umbedingt eine Neuschöpfung sein, würde ich meinen, auch da kommt es auf den Gestaltungsspielraum an.
Ich würde auch sagen, da sollte man es nicht auf einen Rechtsstreit mit einer großen Plattenfirma ankommen lassen, da hat man wahrscheinlich schlechte Karten, wenn man Text klaut.