Guten Tag an alle,
Ich besitze meine Fahrerlaubnis seid dem frühst möglichen Datum, also seit dem 17. Lebensjahr. Mittlerweile bin ich 24 und habe demnach 7 Jahre Fahrerfahrung, theoretisch. Leider wurde mir mit 23 der Führerschein entzogen und ich konnte ihn nach 8 Monaten wieder holen. Da es eine Neuerteilung war, steht auf dem Führerschein natürlich jetzt 11.2022 drauf.
Meine 1. Frage:
Sollte ich mir im Ausland ein Auto mieten wollen und dort steht, dass ich 3 Jahre Praxiserfahrung brauche, zählen dann die Jahre davor, oder nur das Datum auf dem aktuellen Fahrausweis? Sprich: wenn das Datum auf dem aktuellen Fahrausweis zählt, kann ich da wahrscheinlich nichts machen?
Meine 2. Frage:
Bei der Versicherung wird man nach 3 Jahren Fahrerfahrung in 1/2 eingestuft. Zählen diese 3 Jahre dann auch nicht mehr?
Vielen Dank im Voraus für eure Antwort. Falls irgendetwas unklar sein sollte, teilt es mir gerne mit!
Beste Grüße
Timo