ich würde sagen auf einen versuch kann man es doch mal ankommen lassen ... ich würde das machen und auf seine reaktion achten ... danach kannst du ja entscheiden wie du weiter damit verfahren willst ... ich denke seine reaktion wird dir klarheit geben

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was machst du denn da genau ? Promotion für irgenteine Marke ? bar ? oder was genau ... könnte dir da drei vier tipps geben ... aber da müsstest du erstmal was sagen dazu

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Nach dem Taschengeldparagraphen, der im übrigen im § 110 BGB geregelt ist, darfst du als unter 18 jähriger ohne Zustimmung deiner Eltern eine Playstation oder was auch immer kaufen solange du diese mit dem Geld bezahlst das dir von deinen Eltern zur Verfügung gestellt wird d.h von deinen Taschengeld. Dabei gibt es keine Wertgrenze, nur weil du 20 Euro Taschengeld im Monat bekommst, bedeutet das nicht automatisch das du auch nur Gegenstände kaufen darfst, die unter 20 Euro liegen, du kannst dafür ja auch sparen. Wenn der Verkäufer dir dabei allerdings nicht glaubt, kannst du auch nichts machen, weil es diesen selbst überlassen ist ob er einen Kaufvertrag mit dir schließt oder nicht. Beschränkt Geschäftsfähig ist man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

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