Die Hauswand meines Nachbarn grenzt unmittelbar an mein Grundstück. Obwohl er kein Wegerecht über mein Grundstück besitzt, hat der Nachbar zu einer Zeit, als mein Haus noch leerstand (das waren einige Jahre, bevor ich es erwarb) aus einem Fenster eine Tür gebrochen und hat mein Grundstück mitbenutzt. Wo kein Kläger, da kein Richter. Nun da ich mein Haus bewohne und mein Grundstück selbst benutze, möchte ich ich dies unterbinden. Das es keine eingetragene Baulast auf meinem Grundstück gibt, habe ich ihm verboten, diese Tür zu benutzen, was mein gutes Recht ist. Wo aber eine Tür ist, besteht auch immer die Versuchung, sie zu benutzen. Zumal mein Nachbar immer wieder neu vermietet. Deshalb möchte ich den Rückbau fordern, also dass es wieder ein Fenster wird. Hat jemand etwas ähnliches erlebt und kennt eine Gesetzesgrundlage, aufgrund deren ich dieses Recht einfordern kann? Muss man nicht eine Baugenehmgung haben, um an seiner Hausfront etwas zu verändern? Eine Tür zu brechen ist ja schon ein schwerwiegender Eingriff, finde ich, zumal, wenn man weiß, dass einem das Grundstück, zu dem diese Tür führt, nicht gehört.