Hallo, das Getränke gibt es nicht. Es wurde nur für den Film "Leg Dich nicht mit Zohan an" erfunden.
Hallo, Augustiner gibt es in jedem trinkgut-Markt - allerdings nicht immer. Die Augustiner Brauerei ist so erfolgreich, dass die an der Kapazitätsgrenze produzieren. Das heißt, die gesamte Produktion bzw. Abfüllung ist verkauft und die Nachfrage noch lange nicht befriedigt. Deshalb bekommen die Kunden der Brauerei nicht immer die Mengen, die sie abnehmen möchten. Und wenn man kein Leergut mitbringt zur Abholung bekommt man auch kein Bier. Es gibt tatsächlich ein paar Brauereien, die so erfolgreich sind - Augustiner und das Tegernseer Brauhaus gehören dazu.
Hallo, schon mal überprüft, ob das nicht einfach nur der im Rechnungsbetrag enthaltene Mehrwertsteuerbetrag ist? Steht doch auch in Deutschland auf jedem Kassenbon: 10,00 bar bezahlt, Netto-Warenwert 8.40, enthaltene Mehrwertsteuer 1,60! Müsste sich doch anhand der Rechnung überprüfen lassen.
Ich wundere mich immer wieder darüber, was manche Leute alles tun, auch wenn der gesunde Menschenverstand eigentlich „Aua“ schreit… Aber zu Deiner Frage. Ich gehe davon aus, dass der Freund den Handy-Vertrag unterschrieben hat. Dann muss er für die Bezahlung der Rechnung (die ja auch auf ihn lautet) sorgen. Selbst wenn Dein Sohn damals die Abbuchung von seinem Konto autorisiert hat (im Vertrauen darauf, dass das nur zwei Monate so geht) ist er für die Verbindlichkeiten aus dem Mobilfunkvertrag nicht haftbar. Wenn also der Freund auf mehrmaliges Auffordern hin nichts unternommen hat, um die Bankverbindung umzustellen, dann kann Dein Sohn die Abbuchung von seinem Konto sofort zurückbuchen lassen (innerhalb der Frist von sechs Wochen). Der Mobilfunkanbieter wird dann den Freund anschreiben und ihn um eine neue Bankverbindung bitten (nicht ohne noch ein paar Gebühren für die Rückbuchung zu erheben). Alle weiteren rechtlichen Schritte richten sich ausschließlich gegen den Vertragspartner, nämlich den Freund. Bis hierhin ist also alles gut. Anders sieht das bei einer (selbstschuldnerischen) Bürgschaft aus. Sollte Dein Sohn diese übernommen haben, dann wird – falls der Freund nicht zahlt – er Post vom Mobilfunkanbieter bekommen. Aber erst kommt ein Brief mit der Zahlungsaufforderung – eine Abbuchung vom Konto ist auch dann nicht gestattet.
Auch wenn ich gewarnt sein sollte, wegen der tollen Art, wie hier miteinander umgegangen wird: Ich versuche mal, eine Antwort zu geben. Wie lange ein Geschäft geöffnet haben darf ist in den Ladenschlussgesetzen der Länder geregelt. Zum Beispiel ist in NRW der 31.12. (Silvester) ein ganz normaler Werktag, wohingegen in Bremen der Einzelhandel bereits um 14 Uhr schließen muss. Im Rahmen dieser maximelen Öffnungszeiten kann ein Händler seine eigenen Zeiten frei wählen. Und er ist nicht verpflichtet, diese Öffnungszeiten irgendwo dranzuschreiben! Das machen die Händler nur, damit sich die Kunden daran orientieren können und nicht vor verschlossenen Türen stehen. Und eine Ausdehnung der Öffnungszeiten wird allgemein als kundenfreundlich angesehen. Also: Hier gibt es nichts zu melden!
Hallo, es gibt Vorschriften, die eine Rückverfolgbarkeit der Waren vom Hersteller bis zum Letztvermarkter (Einzelhändler) vorschreiben. Das läuft unter der Überschrift "Verbraucherschutz". Jeder hat doch sicher schn davon gehört, dass ein Hersteller Produkte zurückrufen muss (Autos werden ständig in die Werkstätten gerufen). Das geschieht beim Bier zum Beispiel, wenn bei der Abfüllung von Radler "vergessen" wurde, Zucker zuzusetzen und das erst später auffällt, weil sich jemand beschwert hat. Dann kann die Brauererei anhand der Los-Nummer (Losgröße) - das ist einfach eine Produktionseinheit, kann ein Tag, eine Abfüllschicht oder ein 2-Stunden-Zeitraum oder alles mögliche sein - feststellen, an wen die betreffende Charge geliefert worden ist und braucht nicht in ganz Deutschland alle Produkte zurückrufen, sondern informiert nur die Kunden, die davon betroffen sind/sein können. Der Schaden lässt sich so viel zielgerichteter und natürlich auch viel effizienter und kostengünstiger beheben.
Am einfachsten geht es bei "Mail Boxes etc." - das ist ein Büroservice der auch Postfach-Dienste anbietet. Guckst Du einfach hier: http://wwww.mbe-de.de
Hallo, hierbei handelt es sich um den Wodka Sobieski Cranberry. Der hat die 40 % Vol. und entspricht Deiner Beschreibung. Leider habe ich keine Bezugsquelle. Aber ein Importeur dieses Wodkas ist die Fa. Lazar in 59075 Hamm, Hüserstr. 21. Tel. 02381-987600, E-Mail info@labatra.de. Schreib' da mal hin oder ruf' an. Die werden Dir sagen können, welche Kunden von denen den Wodka verkaufen oder für Dich bestellen können. Vielleicht liefern die auch direkt an Dich.
Das steht in der Strafprozessordnung, in den Paragraphen 102 ff. Eine Durchsuchung darf nur aus konkretem Anlass durch eine Amtsperson gleichen Geschlechts vorgenommen werden. Ist schließlich ein Eingriff in Deine Persönlichkeitsrechte (und die sind durch das Grundgesetz geschützt). Allerdings wenn Du zum Beispiel vor einem Fußballspiel abgetastet werden oder Deinen Rucksack öffnen sollst, dann geschieht das freiwillig. Wenn Du Dich weigerst, dann dürfen die Dich nicht durchsuchen. Allerdings haben die auch das Hausrecht und wenn Du Dich weigerst, dann lassen sie Dich nicht ins Stadion. Gleiches gilt auch für einen Supermarkt, wenn man Dich bittet, Deine Tasche zu öffnen, kannst Du das verweigern. Allerdings könnte der Marktleiter bei einem konkreten Verdacht auf Ladendiebstahl die Polizei rufen. Und die dürften das dann. Wegen der Regelungen in der Strafprozessordnung.
Hallo, es ist tatsächlich so, dass das deutsche Verbot der Koppelung von Warenverkäufen mit Gewinnspielen nicht mehr gilt. Der Europäische Gerichtshof hat diese Regel mit seinem Urteil gekippt (AZ: C-304/08). Zugrunde lag der Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale und der Plus Warenhandelsges. mbH um die Zulässigkeit einer Bonusaktion "Millionenchance". Bei dieser Aktion erhielten Plus-Kunden pro 5 Euro Einkaufswert einen Bonuspunkt. Ab 20 Bonuspunkten hatten sie die Möglichkeit, kostenlos an einer Lotto-Ziehung teilzunehmen.
Hallo, das Einwegpfandthema ist hoch emotional besetzt, deswegen die (sehr komplizierte) Rechtslage hier in Kurzform: 1. Alle Händler müssen bepfandetes Einweg zurücknehmen und die 25 Cent auszahlen, wenn Sie die gleiche Materialart verkaufen (PET; Dose, Glas). Wer also Red Bull Dosen verkauft muss auch die vom Aldi zurücknehmen. 2. Es gibt eine Ausnahme: Verkaufsstellen kleiner 200 qm Verkaufsfläche brauchen nur solche Gebinde zurücknehmen, die auch im Laden verkauft werden. Also: Wer nur Red Bull Dosen verkauft braucht keine andere Dose zurücknehmen und kann die Annahme verweigern. Soweit die Rechtslage. Die von Dir erhobene "Bearbeitungsgebühr" hat mit der Einwegpfandverordnung überhaupt nichts zu tun. Klassisch handelt es sich hier um einen Kaufvertrag zwischen zwei Personen. Der Händleer hat Dir quasi "angeboten" Deine Einweggebinde anzukaufen. Aber eben nicht zum offiziellen Preis von 25 Cent sondern für 21 Cent. Und Du hast eingewilligt. Damit ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Wenn Du Dich getäuscht fühlst, weil Dir nicht klar war, dass Du nur 21 Cent bekommen würdest, kannst Du den Kaufvertrag rückgängig machen (wg. Erklärungsirrtums oder sogar arglistiger Täuschung). Dann gibst Du dem Händler seine 21 Cent wieder und erhälst im Gegenzug Deine Flaschen und Dosen zurück. Da der Händler zur Annahme Deiner Gebinde nicht verpflichtet war (Du schreibst, dass es weniger als 200 qm sind) ist das auch kein Fall für das Ordnungsamt. Die würden da nicht tätig werden. Sorry, aber so ist es leider.
Hallo, also folgende Firmen/Handelsmarken stellen beide Produkte her: -Copeo -Heil -Möller -Albi -Granini -Happy Day (Rauch) -Rapps. Dass Du nicht immer alle Sorten einer Marke im Regal findest hat was damit zu tun, dass die Stellflächen begrenzt sind und eben nicht alle Randsorten (und dazu gehören Kirsche und Banane nun mal) von allen Firmen platziert werden können. Da ich nicht weiß, aus welcher Region Deutschlands Du kommst, kann ich Dir auch nicht sagen, wo Du welche Marken kaufen kannst. Ist halt alles sehr regional (Copeo vom Niederrhein, Möller im östlichen Ruhrgebiet, Rapps in Hessen usw.). Wenn Du einen trinkgut-Markt in Deiner Nähe hast (überall in NRW aber auch in Niedersachsen, Rhein-Main und im Raum Koblenz), versuch's mal dort. Viel Erfolg!
Ich habe noch nie gehört, dass der Körper Alkohol "ausscheidet". Sonst bräuchte man auch keine Atem- oder Blutalkoholmessungen, sondern eine Urinprobe würde genügen. Der Alkohol wird im Magen und Darm resorbiert und als leicht verwertbare Energie vom Körper genutzt. Abbau erfolgt dann in der Leber mittels Enzymen.
Also: der Stammwürzegehalt von Bier schwankt je nach Sorte zwischen ca. 7 und 20 Prozent. Beim Pils liegt er bei ca. 11 - 12 %. Das sind die gelösten Stoffe vor der Gärung, daraus wird zum Teil Alkohol (ca. 5 Vol. %) der Rest bleibt im Bier erhalten.
Also besteht Bier zu ca. 90 % aus Wasser. Und das steht dem Körper nach herrschender Meinung auch zum "Soll der Flüssigkeitsaufnahme" zur Verfügung.
Und der Kater am Morgen hat was mit den sog. Fuselölen zu tun - und nichts mit dem Wasser!
Alleine aus der Konsistenz Deines Likörs kannst Du nicht auf die Trinkbarkeit schließen. Es gibt dünnflüssige Eierliköre und "schnittfeste" (ich bevorzuge sogar die dickflüssigen). Wenn die Flasche nicht geöffnet war, dann kannst Du sie problemlos trinken (im Eierlikör sind im Übrigen KEINE Salmonellen). Falls die Flasche geöffnet war, dann ist der Alkoholgehalt maßgeblich. Hat Dein Likör 17 % Vol. dann ist der immer noch in Ordnung, d. h. gesundheitlich unbedenklich (bei weniger Alkohol wäre ich skeptisch und würde ihn wegschütten). Ob der Geschmack noch ok ist? Da hilft nur probieren...
Almdudler gibt's bei trinkgut (4 x in Bremen), am nächsten an Bremerhaven ist wohl der Markt in Vegesack, Hermann-Fortmann-Str. 20.
350 Sorten Bier gibt es im trinkgut in Köln, Mathias-Brüggen-Str. 1. Ist wohl das größte Sortiment in der Ecke. Da ist auch ne Menge interationales mit dabei. Allerdings gibt es da auch nichts super-exotisches à la "Kirin" aus Japan oder Bier von den Fidschis. Da ist das Internet praktischer, z. b. "www.haus-der-1000-biere.de"
Moin, zunächst einmal haben die Bestandteile einer Ware keinen direkten Auswirkungen auf den Preis (es kann sein, muss aber nicht). Siehe Mineralwasser. Das kommt aus der Erde und darf gar nicht behandelt werden (Mineral- und Tafelwasserverordnung). Es darf quasi nur Eisen ("enteisent") entfernt werden und fertig ist die Laube. Aber es gibt Mineralwasser für 1,00 Euro und für 6,50 € die Kiste. Gleicher Inhalt - höherer Preis.
Mit dem Preis kann man das Image des Produktes - und damit auch das Image des Käufers - bilden ("Snobeffekt"). Der Preis kann aber auch über den Produktionsprozess gerechtfertigt sein. Das kann jeder nachvollziehen, dass ich für die Füllung von vielleicht 1 Mio. Flaschen anders kalkulieren kann, als wenn ich nur 10.000 Pullen fülle. Großserien sind halt billiger herzustellen.
Also bei Schweppes kannst Du ruhig davon ausgehen, dass der Preis gewollt ist und nur zu ganz geringen Teilen durch die Rezeptur und die Prozesse in der Produktion gerechtfertigt ist.
Also die Frage ist wirklich nicht leicht zu beantworten. Beim Wein scheiden sich die Geister. Wenn Du nichts falsch machen möchtest dann würde ich bei "trockenem Rotwein" erst einmal deutsche Weine unberücksichtigt lassen. Und Übersee (Chile, Kalifornien, Südafrika) auch. Da gibt es tolle Qualitäten und ausgemachten Mist. Ohne probieren geht da nichs. Nichts falsch machen kannst Du bei Bordeaux Grand Cru - aber die sind extrem teuer. Wie wäre es mit Italien (Toskana, Piemont)? Ein Chianti Classico Riserva (gute Qualitäten ab 5,00 Euro aufwärts) oder ein Brunello die Montalcino(ab 10 Euro)sind schon sehr gute Tropfen. Aber auch ein Barolo (hat Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder am liebsten getrunken, ab ca. 12 Euro) macht nichts falsch. Ein ganz besonderer Wein ist auch (wegen des Herstellungsverfahrens) ein Amarone oder sein kleiner Bruder der Ripasso (einfach mal bei Wikipedia nachlesen). Zumindest der Ripasso kostet kein Vermögen (ab 5 Euro, Amarone ab ca. 12 Euro).
Hallo, bei trinkgut gibt's die "Zuviel gekauft - Geld zurück" Garantie. Wenn Du den Kassenbon noch hast, wird es kein Problem sein, die übrig gebliebenen Getränke zurück zu geben. Sollte es doch Schwierigkeiten geben, schicke einfach eine Email an kundenservice@trinkgut.de. Die helfen weiter!