Ich bin Eigentümer eine Wohnung und vermiete diese aktuell. Es ist ein Wasserschaden am Gemeinschaftseigentum(Treppenhaus) sowie in der Wohnung/Sondereigentum(Putz, Fließen, Spülkasten) entstanden.
Dieser Schaden kam durch eine kaputte Dichtung des Spülkastens, welcher in der Wand über unserer Toilette befestigt ist(Sondereigentum). Mieter hat keine Schuld.

Die Hausverwaltung hat es an die Wohngebäudeversicherung weitergegeben, denken aber, dass diese keinen der Schäden übernehmen werden.
Nachricht der Hausverwaltung: „Beim befüllen des Spülkasten spritzt das Wasser vom Innenleben (Befülleinrichtung) nach allen Seiten und läuft an der Verschraubung des Druckdeckels aus dem Spülkasten und innerhalb des Spülkastens an der Trockenbauwand lang“ (siehe Seite 8)

„Der Spülkasten gehört zum Sondereigentum, somit müssten Sie sich um die Schadensbehebung kümmern und ggf. Ihrer Versicherung den Schaden melden.“

Jetzt ist die Frage, ob die Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft für einen der Schäden eintritt? Oder bleiben die kompletten Kosten bei mir als Eigentümer hängen?

Danke vorab