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Die Lösung war das Löschen und neu Eingeben des Google Accounts. Hier schien irgendetwas nicht zu funktioneren. Jetzt klappt alles.

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Nach Nachfrage bei Sipgate geht es jetzt. Wahrscheinlich mussten die erst noch ein paar Änderungen für das Google Nexus 4 vornehmen.

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Hier steht, dass der Akku aber im Rahmen der Gewährleistung (2 Jahre) repariert, ausgetauscht werden muss:

http://www.garanbo.de/blog/garantie/709-gewaehrleistung-bei-akkus-akku-muss-zwei-jahre-halten

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http://www.saechsische-schweiz.de/start/click.system?act=gastgeber_suche&lang=de Wenn du dort "Haustiere erlaubt" auswählst und als Suchbegriff noch Malerweg reinschreibst, bekommst du eine Reihe von Häusern angezeigt, die Haustiere erlauben (mit oder ohne Anfrage).

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Und zusätzlich noch die Frage: schließt man so ein VOIP / DECT Telefon dann ganz normal an die Telefondose (wie bisher) und zusätzlich noch an den Alice Router an?

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Konnte das Problem jetzt lösen: zunächst waren standardmäßig verschieden Varianten für GPS eingestellt. Habe dann nur integriertes GPS beibehalten. Mit der Auswahl A-GPS (unterstützes GPS) und integriertes GPS funktionierte dann auch die erstmalige Standortbestimmung. Danach habe ich A-GPS wieder ausgestellt und seit dem funktioniert es auch nur mit dem integrierten GPS. Verstehe mal einer warum, aber Hauptsache, es funktioniert.

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Übrigens: System-Software vor 1 Woche aktualisiert, Karten sind mit Ovi Map Loader ebenfalls aktuell heruntergeladen.

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Die TK hat es bis jetzt nicht für nötig gehalten auf meine Frage zu antworten. Das nenne ich Service!! Also beim Augenarzt ist nun fast alles gegen Bares. Zwecks Dioptrinbestimmung wurde ich an den Optiker verwiesen.

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Hinzufügen muss ich noch, das der Wein natürlich trocken sein sollte.

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Ich beantworte meine Frage selbst: Rechtslage nach wie vor unklar, Auslegungssache der Gerichte. AG Brakel fällt eine vernünftige Entscheidung: Check-Mails haben ihren Sinn und lösen gerade keine Haftung aus. Siehe www.absolit.de/eMail-Marketing/Double-Opt-In.html Allerdings liegen weitere gegenteilige Urteil, z.B. vom LG/AG Berlin vor.

Interessante Verweise auch auf der Seite von Dr. Bahr Thema Recht der neuen Medien. Kann leider wieder keinen Link hier einfügen, weil das System das für Spam hält.

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Ich kann deine Frage leider nicht beantworten, aber wozu brauchst du da einen Newsletter? Es gibt doch auch andere Möglichkeiten: mittlerweile gut bekannte Online-Portale, wo die Leute ihre Angebote reinstellen können. Z.B. studenten-wg.de, immobilienscout24.de, wg-gesucht.de etc. Außerdem findest du auch bei Google eine Menge, wenn du ganz einfach nach "Zimmer Mannheim" oder "Wohnung Mannheim" suchst.

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Ich versuche nochmal anzuschließen und die Frage zu spezifizieren. Ich erlebe oft, dass bereits ein Haken zur Newsletter-Anmeldung gesetzt ist. Durch den Einsatz des mittlerweile gebräuchlichen Double-Opt-In Verfahren sichern sich die Versender jedoch noch einmal ab. Meine Frage: ist es also zulässig, dass ein Anbieter den Haken bei Newsletter automatisch gesetzt hat, wenn der Nutzer dann zunächst einmal eine Bestätigungemail mit Aktivierungslink bekommt und damit dem Empfang zustimmen oder ihn ablehnen kann. Vom Bauchgefühl scheint es mir kein Abmahnungsgrund zu sein, denn genauso könnte auch jemand Fremdes die Email Adresse einer anderen Person eintragen. Jedenfalls würde mich expliziert dieser Fall interessieren. Falls es noch einen Gesetzestext oder ein Urteil dazu gibt - würde mich das brennend interessieren. Die mir bekannten Texte besagen nur, dass es unzulässig ist, Personen mit Newslettern zu beliefern, die nicht ausdrücklich ihr Einverständnis dazu gegeben haben. (Allerdings kann die Email mit dem Aktivierungslink ja wohl nicht als Newsletter gewertet werden.)

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Das Lunchpaket ist dürftig, aber deswegen sind nicht gleich alle Pennyreisen Abzocke. Ich denke, die Angebote sind sehr unterschiedlich: neben echten Schnäppchen wirst du auch andere, nicht so tolle Angebote finden.

Wir haben kürzlich eine Reise gebucht, die völlig in Ordnung war (auch AI). Preislich hat man sie auch Lastminute nicht günstiger bekommen können. (4* Sterne Hotel, Mahdia, Tunesien, 1 Woche inkl. Flug und AI, 299 Euro im DZ, inkl. Rail & Fly)

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