Hallo, letztens habe ich einen Unfall verursacht. Dabei habe ich keinen anderen Verkehrsteilnehmer mit herein gezogen, sondern habe lediglich mein Auto von der Verkehrsspur in einen 50 cm tiefen Graben manövriert.

Nun werden meine eigenen Aussagen gegen mich verwendet. Auf dieser Straße sind 100 km/h zulässig, wobei ich behauptet habe 60 bis maximal 70 km/h gefahren zu sein. Dies war vielleicht schon der Fehler, ich wollte einfach kooperativ mitwirken und fühlte mich in dem Moment nicht als Beschuldigter oder Ähnliches.

Mich erwartet nun ein saftiges Bußgeld, viel höher als die 30-35 € welche üblich sind. Grund dafür ist wie gesagt meine eigene Aussage, die mir im Mund umgedreht wird. Es wird behauptet dass ich bei schlechten Wetterverhältnissen bei nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs war.

Nun frage ich mich, ob es gesetzliche Regelungen gibt wie schnell man bei Glätte fahren fahren darf. Gibt es gesetzliche Vorschriften dass ich jeweils immer nur zB. 50% der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fahren darf?

Ich bereite gerade einen Einspruch vor und möchte noch handfeste Parameter einbinden, die den Einspruch wirklich wirksam machen.

Vielen Dank für eure Zeit und Hilfe!