also du als beschränkt Geschäftsfähige darfst ohne Einwilligung der Eltern nichts kaufen. Auch wenn das vielleicht anders gehandhabt wird in der Regel. Rechtlich ist es so. Ausnahme wäre der sog. Taschengeldparagraph. Der besagt, dass du von deine Taschengeld das kaufen kannst wofür es bestimmt ist. Die Verkäuferin muss mit niemandem einen Kaufvertrag schließen, das bleibt ihr überlassen und wenn sie der Meinung ist, dass deine Eltern etwas gegen den Kauf haben könnten, dann sollte sie dies auch nicht. Denn deine Eltern könnten dann den Kauf rückgängig machen und wegen der Höhe finde ich das auch mehr als verständlich ;)

Dass du dich ärgerst ist auch verständlich, vielleicht ist das Verhalten der Verkäuferin auch übertrieben, aber der Ladenbesitzer beschließt mit wem er Verträge schließt (und wenn du etwas einkaufst handelt es sich dabei um einen Vertrag) und wenn das in diesem Laden so geregelt ist, dann musst du das so hinnehmen

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darf er.... in deinem Arbeitsvertrag steht bestimmt ein entsprechender Passus und gerade wenn du sagst, ihr/du tretet in Konkurrenz mit der Firma ist das ein sehr guter Grund Nein zu sagen für deinen Chef. Warum er das bei den anderen macht weiß ich nicht, das ist aber auch egal weil es so etwas wie "gleiches Recht für alle" nicht gibt

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Hallo!

Man kann Lehrjahre wiederholen, aber das man nicht versetzt wird habe ich nicht mitbekommen, war wenn das bei uns so war freiwillig.

Was machst du denn beruflich?

Vielleicht kann dir dein Ausbilder ja ein bisschen helfen beim Lernen, schließlich müssen Praxis und Theorie ineinander übergehen, auch wenn viele Ausbilder das nicht gerne hören ;)

Kündigen kann er dich auf gar keinen Fall deswegen, da mache dir keine Sorgen, schlechte Noten sind kein Kündigungsgrund, solange du nicht dem Unterricht fernbleibst und es andere Gründe als deine Lernschwierigkeiten hat.

Vielleicht gibt es ja auch noch zusätzlich Kurse/Seminare in den Gebieten (wie gesagt, keine Ahnung was du beruflich machst ;) ) oder ihr könntet in der Schule Lerngruppen bilden. Du könntest auch deine Lehrer fragen ob sie einen Tipp haben oder zusätzliches Material für dich

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Hallo! Also du möchtest dich ja erst einmal beraten lassen und nicht direkt Klage einreichen nehme ich an!? Dann musst du einfach zu dem Amtsgericht gehen und dir einen Beratungshilfeschein geben lassen. Nimm einfach deinen Bescheid mit und Kontoauszüge, dann bekommst du einen. Eventuell nimmt der Anwalt von dir 10 €, das kann er machen, muss er aber nicht..... Handhaben alle unterschiedlich

Den richtigen Anwalt zu finden ist schon schwerer, vorab schau dir an, welcher Anwalt in deiner Nähe auf dein Rechtsgebiet spezialisiert ist. Dann rufe da an und frage ob sie dieses machen und lasse dir einen Termin geben und erst in dem Termin lege deinen Beratungshilfeschein vor. Aus der Praxis kann ich dir sagen, dass viele Anwälte nämlich dann plötzlich nicht mehr zuständig für das Gebiet sind wenn du sofort sagst, du bekommst beratungshilfe. Aus anwaltlicher Sicht auch verständlich, denn man verdient kaum etwas damit, aber naja das soll nicht dein Problem sein....

Mit diesem Beratungshilfeschein kann der Anwalt dich beraten oder aber außergerichtlich die Gegenseite anschreiben, wenn es dann in eine Klage übergeht wird er dir ein Prozesskostenhilfeformular geben. Dieses musst du ausfüllen, mit Nachweisen versehen und dann beantragt i. d. R. der Anwalt direkt mit Einreichung der Klage Prozesskostenhilfe. Was hier aber noch wichtig ist zu wissen ist, dass du wenn du den Prozess verlierst zwar deine eigenen Kosten nicht tragen musst, aber die Kosten der Gegenseite (zumindest in einem normalen Prozess, weiß ja nicht worum es bei dir geht)

Liebe Grüße

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Es ist völlig egal wann du wusstest das du schwanger bist und wann nicht. Das geht sie nicht einmal etwas an, du musst es ihr nicht bei Vertragsschluss mitteilen. Das ist auch keine arglistige Täuschung, dazu gibt es genug BGH-Urteile...

Zum Anwalt gehen ist schonmal gut, die Kündigung ist nicht wirksam. Aber was möchtest du erreichen? DAs ist das was du vorher wissen musst. Möchtest du dort weiter angestellt bleiben, wenn nicht könnte ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung geschlossen werden. Aber dein Anwalt wird dir das alles genau erklären

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also ich würde dir auch raten dich fernzuhalten. Wobei ich den letzten Punkt nicht nachvollziehen kann, wieso zeigt dich jemand an, weil du dir Geld geliehen hast? Das ist strafrechtlich überhaupt nicht relevant.

Wenn das so weitergeht würde ich sie einmal schriftlich auffordern, falsche Anschuldigungen zu unterlassen und wenn es dann immer noch nicht aufhört schalte einen Anwalt ein, der wird dir helfen. Viele schreckt das schon ab, wobei ich auch Fälle mitbekommen habe, wo es immer weiter und weiter geht, trotz Anwalt.

Dein Problem wird eben immer sein, nachzuweisen, dass du die beschuldigen Taten nicht getan hast. Denn selbst wenn es eingestellt wird, wird es ja nicht eingestellt, weil bewiesen wurde, dass du es nicht warst, sondern weil sie einfach das Gegenteil nicht beweisen konnte.

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Also abstrakt kann man die Frage nicht beantworten. Wenn die Behörde für Anträge dieser Art zuständig ist muss sie reagieren. Manchmal brauchen sie ein wenig länger, einfach immer und immer wieder nachfragen. Beim ersten Mal ob dein Antrag angekommen ist und wie lange die Bearbeitung im Regelfall dauert. Dann würde ich 1-2 Wochen warten und nochmal nachfragen und eventuell ein bisschen Druck machen, weiß ja nicht was das für ein Antrag ist, dann könnte man auch konkretere Hilfen geben.....

Wenn die gar nicht reagieren und das über einen längeren Zeitraum beschwer dich bei den Leitern dieser BEhörde

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Genau das hat mein Fahrlehrer auch gesagt bevor ich vor der zweiten Fahrprüfung gestanden habe. Nunja er dachte wohl unter Druck fahre ich besser (was ich in den Fahrstunden auch getan habe). Bestanden hab ich die zweite Prüfung dann leider nicht. Er meinte kurz danach dass ich evtl. dann einen anderen Fahrlehrer bekäme, hab ich aber nicht, weil es bei mir nicht am fahren liegt. Ich fahre super, nur eben nicht in der Prüfung.

Morgen habe ich dann die dritte Prüfung und hoffe sie zu schaffen, aber bei meinem Glück und vor allem meinen Nerven bin ich nicht sonderlich optimistisch. Ich weiß ich kann das, aber ob es dann auch klappt, ist ne andere Sache.

So was ich eigentlich damit sagen wollte ist, dass es durchaus sein kann, dass dein Fahrlehrer das nur sagt, damit du dir mehr Mühe gibst.

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nunja deine Eltern zahlen das Auto, da achtet man auf solche "Kleinigkeiten" viel mehr! Sei doch froh, dass du überhaupt eins bekommst

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denk mal drüber nach was ein Kind kostet und wie wichtig Kinder für unsere Gesellschaft sind und wann Kinder Ferien haben....

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naja er muss keine Freundin haben. Sicherlich gibt es den ein oder anderen in dem Alter der fleißig Mädels an seiner Seite hat, ob man das gut finden mag oder nicht. Wann eine Person eine Freundin hat oder nicht, liegt ja schließlich nicht am Alter, sondern daran ob man gerade in jemanden hat den man gut findet ;)

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Hallo!

Das was da gerade passiert zwischen dir und deiner Mutter ist völlig normal. Ich glaub das hat jeder auf irgendeine Weise schon erlebt. Du fühlst dich "erwachsen", meinst du kannst auf dich selber aufpassen und fühlst dich eingeengt. Deine Mutter macht sich Sorgen, möchte, dass du etwas aus dir machst und dich beschützen. Sie liebt dich und du gehörst wohl zu den wichtigsten Menschen in ihrem Leben. Sie macht das nciht, weil sie dich ärgern will oder dir nicht vertraut sondern nur aus Angst.

Könnt ihr euch nicht einfach mal zusammen setzen und das durchsprechen? Vielleicht könnt ihr ja irgendwie aufeinander zugehen?

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Die Frage ist ganz einfach zu beantworten: Aberkennen lassen kannst du ihn nicht, egal was passiert, außer es wäre eben nicht dein Sohn, aber das ist er ja. So und zum Erbe: Du kannst ihn natürlich vom Erbe ausschließen, aber seinen Pflichtteil bekommt er trotz alledem! Deshalb nennt sich das auch "PFLICHT"-Teil. Und der Pflichtteil ist immer die hälfte von dem gesetzlich bestimmten Teil.

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Anwalt Mandat entziehen? Oder nicht?

Wie ist Eurer Meinung/Erfahrung nach ein solches Verhalten eines Anwalts zu sehen, der ein Mandat wegen Schadenersatzklage übernommen hat. Der Vorschlag, Klage zu erheben, und die Klage ggf. über zwei Instanzen durchzuziehen kam vom Anwalt, nicht vom Mandanten.

  • Anwalt ist telefonisch nie erreichbar. Geht nie ans Handy, Kanzleitelefon immer Anrufbeantworter.

  • Fragen per E-Mail werden nicht beantwortet

  • Der Mandant hat bereits die gesamte Gerichtsakte, die aller Unterlagen enthält, die Grundlage für die Schandersatzklage sind in Kopie bei sich zuhause vorliegen. Der Mandant will diese Akte dem Anwalt schicken (per Post oder/und per E-Mail-Anhang). Antwort des Anwalts: "Nein, schicken Sie mir die Akte nicht, ich werde Ihnen dann schon mitteilen, was ich brauche." Reaktion des Mandanten: "Sie wissen doch gar nicht, was in der Akte enthalten ist? Wie wollen Sie dann wissen, was Sie "brauchen"? - Keine Antwort.

  • Anwalt stellt schon mal 2/3 seiner Gebühren in Rechnung, ohne überhaupt in irgendeiner Form tätig geworden zu sein. Dies bei einem Mandanten, der ihm schon mehrere lukrative Mandate gegeben und stets, ausnahmslos, noch am Tag der Rechnungsstellung überwiesen hat hat.

  • Anwalt will ein Gutachten, das in einer Gerichtsakte liegt. Der Mandant soll einen anderen Anwalt, der vor einem Jahr einmal mit der Angelegenheit befasst war, bitten, das Gutachten anzufordern. Der Mandant fragt daher: "Wieso können Sie nicht das Gutachten selbst direkt vom Amtsgericht anfordern? Weshalb soll ich einen anderen Anwalt bitten, das zu tun, damit er das Gutachten an mich schickt, und ich es dann an Sie weiterleite? Das ist doch völlig umständlich und sinnlos?" => Keine Antwort vom Anwalt.

Gibt es für ein solches Gebahren eine sinnvolle Erklärung? Oder ist dieser Anwalt einfach nur faul, geldgierig und unfähig?

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Nunja das kann man als Außenstehender nicht beurteilen. Ob das nun daran liegt,dass er einfach keine Lust auf die Sache hat oder überarbeitet ist oder ob es ein anderes Problem liegt kann hier keiner wissen. Ich würde ihn schriftlich um ein persönliches Gespräch bitten. Zwei Wochen abwarten und wenn du keine Antwort bekommst, dann entzieh ihm das Mandat und gehe zu einem anderen Anwalt. Das Anwälte schon vor dem Tätigwerden abrechnen ist aber ganz normal. Du magst ja direkt gezahlt haben, aber viele tun das nicht und dann läuft der Anwalt ewig seinem Geld hinterher!

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es wird gar nciht anders gehen, denn es gibt Gerichte die Zuständig sind dafür und das ist in deinem Fall ausschließlich dieses. Das heißt es könnte ja gar kein Richter urteilen und das würde schlecht gehen. Und nur weil er die Person kennt, ist er noch lange nicht befangen

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also ignorieren auf keinen Fall. Eine mod. UE ist schon eher sinnvoll. Aber ich würde ganz deutlich sagen, dass du es nicht an Dritte weitergegeben hast, du es in Zukunft aber auch nicht tun wirst.

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naja das ist natürlich immer schwer einzuschätzen. Grundsätzlich können immer Gebührenvereinbarungen getroffen werden, aber das wird ein Anwalt nur machen, wenn es sich für ihn auch lohnt. Lass dir von ihm doch mal ein Prozesskostenrisiko ausdrucken für deinen Fall! Dort würdest du sehen, was du schlimmstenfalls zahlen müsstest (und falls du den Rechtsstreit verlieren solltest nämlich auch die Kosten der Gegenseite).

Aber nach einer Gebührenvereinbarung fragen kannst du immer.

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