also du als beschränkt Geschäftsfähige darfst ohne Einwilligung der Eltern nichts kaufen. Auch wenn das vielleicht anders gehandhabt wird in der Regel. Rechtlich ist es so. Ausnahme wäre der sog. Taschengeldparagraph. Der besagt, dass du von deine Taschengeld das kaufen kannst wofür es bestimmt ist. Die Verkäuferin muss mit niemandem einen Kaufvertrag schließen, das bleibt ihr überlassen und wenn sie der Meinung ist, dass deine Eltern etwas gegen den Kauf haben könnten, dann sollte sie dies auch nicht. Denn deine Eltern könnten dann den Kauf rückgängig machen und wegen der Höhe finde ich das auch mehr als verständlich ;)
Dass du dich ärgerst ist auch verständlich, vielleicht ist das Verhalten der Verkäuferin auch übertrieben, aber der Ladenbesitzer beschließt mit wem er Verträge schließt (und wenn du etwas einkaufst handelt es sich dabei um einen Vertrag) und wenn das in diesem Laden so geregelt ist, dann musst du das so hinnehmen