Ich wohne in einem Haus in einem kleinen Dorf in Niedersachsen. Der Garten geht zur Staße hinaus. Das Haus und der Garten stehen genau auf der Ecke der Vorfahrtstraße. Bisher ist der Garten auf 0,90 m Höhe eingezäunt. Ich habe große Hunde und im Dorf freilaufende Pöblerhunde und etliche optische Reize. Ich würde gerne höher einzäunen. Beim örtlichen Bauamt sagte man mir, es gebe in unserer Region keine baulichen Vorschriften für die Einfriedung der Grundstücke, aber die Strassenmeisterei solle dazu was sagen, da es ein Sichtgrundstück für den landwirtschaftlichen Betrieb und den Straßenverkehr ist . Straßenspiegel sind allerdings vorhanden. Die Straßenmeisterei lässt sich gerade Zeit mit der Auskunft. Deshalb wollte ich fragen, ob jemand Erfahrungen mit so einem Fall hat