Ich meine mich zu erinnern, dass die Ärzte die vaginale Untersuchung nur machen, wenn Du keine Jungfrau mehr bist, um das Jungfernhäutchen nicht zu verletzen... kann aber sein, dass ich das falsch in erinnerung habe...

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Ja, du kannst trotzdem schwanger sein. Mein erster Test war auch negativ trotz Schwangerschaft. Gewissheit kann Dir nur der Arzt verschaffen, also abwarten...

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Meine Tante hat einen Westhighland Terrier, der ist sehr kinderlieb. Aber ich schätze mal ohne Hund zu haben, dass das an der Erziehung liegt. Außerdem ist der Hund mit meinem Cousin zusammen aufgewachsen...

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Was scharfes Essen, dass regt den Kreißlauf an und Koffein also ne Cola oder Kaffee trinken. Achja und geh an die frische Luft, Sauerstoff macht wach

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Pyjama, Zahnbürste, Haarbürste, Duschgel, Shampoo, Bodylotion, Gesichtscreme Unterwäsche, Socken, Hosen, T-Shirt, Zahnpasta, Waschlappen und wenn Du dich schminkst Schminke und was zum abschminken

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Sucht euch selbst eine 24 Stunden Pflegekraft auf http://www.senioport.de

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Lasst euch eine polnische Pflegekraft vermitteln von einer seriösen Agentur wie http://www.actiovita.de Stiftung Warentest hat die getestet...

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Sucht euch selbst eine Pflegekraft, ganz ohne Agentur. Auf dieser Seite findest Du polnische Pflegekräfte für die 24 Stunden Betreuung http://www.senioport.de

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Mein Zahnarzt sagt es schadet ALLES dem Zahnschmelz und ist nicht dauerhaft. verfärbt ist ja nur der Zahnschmelz und an diesem wird herumgebleecht. Das gleiche schreiben sie in diesem Blog 

http://www.blog.de/tb/a/r/pflegemittel/zahn-bleaching-schadet-zahnschmelz/5291697/

 

wenn es nur gering ist, dann lass dir beim Zahnarzt Airflow machen.

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Zucker ;-)

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In Deutschland ist Bildung „Ländersache“, d.h. jedes Bundesland hat ein eigenes Schulgesetz. Darin sind solche Fragen wie Beurlaubung vom Unterricht geregelt.

In manchen Bundesländern steht die Konfirmation im Schulgesetz (oder in den entsprechenden Verordnungen) ausdrücklich als Grund für eine Beurlaubung drin. So heißt es z.B. in Niedersachsen:

“Auf Antrag sind Schülerinnen und Schüler am Tag nach der Konfirmation bzw. am Tag nach der Erstkommunion vom Unterricht zu befreien.“

In anderen Bundesländern muss für eine Beurlaubung ein so genannter „wichtiger Grund“ vorliegen. Welcher Grund wichtig genug ist, entscheidet meistens der Klassenlehrer oder die Klassenlehrerin.

 

Also Frag am besten frühzeitig dein/e Klassenlehrer/in

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Hallo, pünktlich zur EU-Arbeitsmarktöffnung am 01. Mai 2011 eine neue Internet-Plattform für die Vermittlung osteuropäischer Pflegekräfte und Haushaltshilfen an den Start gegangen. Die Seite ist http//www.senioport.de dort findest Du legale  Haushaltshilfen

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