meine Freundin hat sich vor 5 jahren von ihrem damaligen mann getrennt. das Scheidungsverfahren endete im Dezember 2018. meine Freundin hat auch das alleinige Sorgerecht für das kind.
vor etwa 3 wochen haben wir eine Zahlungsaufforderung vom Oberlandesgericht bekommen, als Adressat wurde das kind angegeben. nach viele telefonaten wurde uns mitgeteilt das dieses schreiben ein betrugsfall ist, da dass Aktenzeichen nicht existiert und das Verfahren mittlerweile eh verjährt ist.
nun haben wir ein weiteres Schreiben bekommen, ebenfalls ans kind gerichtet aber diesmal vom Amtsgericht. wir haben wieder beim Gericht angerufen aber diesmal wurde uns mitgeteilt das es echt ist da die Zahlungsnummer überein stimmt.
jetzt bin ich sehr skeptisch dem gegenüber und deshalb meine fragen:
darf ein Gericht überhaupt eine Zahlungsaufforderung an eine 6 jährige person stellen (ohne den Hinweis das es an den Erziehungsberechtigten weitergeleitetet werden soll?
2. frage darf ein gericht überhaupt eine Zahlungsaufforderung stellen nach der Verjährung? laut google ist die Verjährungsfrist 3 Jahre.
wir haben auch schon probiert einen Anwalt anzurufen aber leider sind die genauso schwer zu erreichen wie Handwerker.
vielleicht hat ja schon mal jemmand Vergleich bare Erfahrungen gemacht und kann uns weiterhelfen.
mit freundlichem Gruß
Sven