Mein Mann ist aus der Psy. Rehaklink arbeitsfähig entlassen worden. Er war seit April aus Psych. Gründen krank. Die Reha hat ihm absolut nicht gebracht und er fühlt sie genauso schlecht wie vorher. Die Psychologien meinte: "Wir entlassen nicht gerne arbeitsunfähig! (Klar, spricht nicht für die Klinik) Melden sie sich bei Ihren Facharzt, der schreibt sie weiter krank."
Der sagt: " Wenn die Klink Ihn Arbeitsfähig entlässt, kann ich Ihn nicht krank schreiben. Da macht die Kasse nicht mit!"
Kann man gegen die Einschätzung der Klinik Widerspruch einlegen?
Sylvest