Terrassenüberdachung gleich Wetterschutz?
Der letzte Sturm hat meinen Wetterschutz bestehend aus dunkelblauer Plane völlig zerfetzt und abgedeckt. In allen umliegenden Gärten fand man Reste dieser Plane.Ich habe diese Terassenüberdachung alias Wetterschutz im letzten Sommer so übernommen. Jetzt hab ich diesen Wetterschutz erneuert mit Plexiglasplatten durchsichtig.Unsere Gartenanlage besteht aus vier Bereichen, A B C D. A B und D dürfen einen festen Wetterschutz haben, Sparte C beharrt auf Plane oder Folie. Nach welcher Grundlage ist das legetim? Kann ich meinen Wetterschutz auf einer rechtlichen Grundlage so belassen? Bin gespannt!
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