Wenn man einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz sucht, können pro schriftlicher Bewerbung bis zu 5,00 € erstattet werden, aber nur für maximal 52 Bewerbungen im Kalenderjahr. Außerdem handelt es sich um eine Kann-Leistung, man hat also keinen Rechtsanspruch! Entweder müssen die Auslagen wie Porto, Kopierkosten, Fotos usw. durch Quittungen belegt werden, oder es wird pauschal der Höchstbetrag von 5 €/Bewerbung erstattet. Ganz wichtig: Der Erstattungsantrag muss vor Absendung der Bewerbung vom Arbeitsvermittler ausgestellt werden. Darüber hinaus können Reisekosten zum Bewerbungsgespräch übernommen. Bei einer Fahrt mit dem PKW werden maximal 0,22 €/gefahrenen Kilometer erstattet. Das Prozedere ich von Amt zu Amt verschieden, daher besser vorher Infos einholen.

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